Diskussion:Niedere Gerichtsbarkeit

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Gerichtsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird auf Schöffengericht verlinkt. Da der Artikel Schöffengericht, die heutigen Schöffengerichte beschreibt und es einen Artikel Schöppenstuhl gibt, der die historischen Gerichte, an denen historische Schöffen tätig waren, beschreibt, vermute ich, dass hier besser auf Schöppenstuhl verlinkt werden sollte. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 21:40, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis, ich denke aber, dass trifft es auch nicht so richtig. --Striegistaler (Diskussion) 21:59, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Straf vs. Zivilrecht[Quelltext bearbeiten]

Die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich in der Regel mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren.

Was war denn mit dem Zivilrecht? --Ghettobuoy (Diskussion) 03:15, 28. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Hallo Ghettobuoy! Regional wahrscheinlich verschieden. In Tirol und Bayern galt Folgendes:

Die Niedergerichte waren dem Spätmittelalter ohne jede sachliche Einschränkung auch als Zivilgerichte tätig. Die Gerichte waren damals auch Verwaltungssprengel, da es noch keine Trennung von Judikative und Vollziehung gab. Im Sprengel eines Niedergerichtes (z.B. einer Hofmark oder einem Burgfrieden) übte der Gerichtsherr daher aus: 1. die Strafgerichtsbarkeit (ohne die Ahndung von Delikten, die dem Hochgericht vorbehalten waren), 2. die Zivilgerichtsbarkeit, 3. die Verwaltungspolizei (Polizei- und Sicherheitsdienst, Gesundheitspolizei, Veterinärwesen , Marktpolizei etc.) Zur Niedergerichtsbarkeit gäbe es weit mehr zu sagen, als in Wikipedia steht. Gruß --Kluibi (Diskussion) 12:57, 14. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

„...die bäuerliche oder städtische Gemeinde...“[Quelltext bearbeiten]

Da die Gemeinden erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, ist diese Formulierung irreführend.--Reinhardhauke (Diskussion) 10:31, 3. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]