Diskussion:Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt

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Kommunale Rechnungsprüfung[Quelltext bearbeiten]

Die niedersächsischen kommunalen Rechnungsprüfungsämter (RPÄ) nehmen überwiegend keine Aufgaben der Innenrevision wahr. Dieser Trugschluss resultiert aus der Tatsache, dass die RPÄ in die Verwaltungsstruktur eingebunden sind. Sie unterstehen aber unmittelbat der Vertretung (Rat, Kreistag usw.) und sollen die Verwaltung "von außen" begutachten. Besonders deutlich wird dies bei den Landkreis-RPÄ, die die Jahresabschlüsse der kreisangehörigen Gemeinden prüfen.

Ich werde darauf näher eingehen, wenn ich mich mit dem entsprechenden Hauptartikel beschäftige. (nicht signierter Beitrag von Held Zeppelin (Diskussion | Beiträge) 10:37, 23. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:24, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten