Diskussion:Niedrigsteuerland

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 82.113.98.96 in Abschnitt Absatz "Quantitative Bestimmung der Niedrigsteuerländer"
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Absatz "Quantitative Bestimmung der Niedrigsteuerländer"[Quelltext bearbeiten]

"Ein Niedrigsteuerland ist ein Land dann, wenn die Belastung durch die dort erhobene Einkommensteuer bei einer dort ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drittel niedriger als in Deutschland ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG)"

Es geht also um die Steuerlast dieser fiktiven Person. Der Absatz "Quantitative Bestimmung der Niedrigsteuerländer" ist daher falsch, denn aus den Spitzensteuersätzen, die die Bundesregierung auflistet, läßt sich ohne präzise Kenntnis der Freibeträge und der Progression nicht die Steuerlast berechnen. Die schlampige und irreführende Gleichsetzung der unterschiedlichen Begriffe Steuerlast und Spitzensteuersatz ist einer Enyklopädie unwürdig.

Ich nehme den Absatz daher heraus.--82.113.98.96 03:26, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten