Diskussion:Niels Birbaumer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Strasburger in Abschnitt Neutraler Kommentar hierzu
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Fälschungsvorwürfe[Quelltext bearbeiten]

Dass die Daten gefälscht wurden, geht implizit aus der Pressemitteilung, die sich erkennbar bemüht, den Ansehensschaden der Universität zu begrenzen, hervor. Wissenschaftliches Fehlverhalten ist ein Euphemismus. Die Fälschung der Daten ist ein unwissenschaftliches Verhalten, das teilweise den Straftatbestand Betrug erfüllt. Ein wohlwollender Hinweis an den Weißwäscher: Fordere mich nicht heraus! Bisher habe ich mich sehr zurückhaltend geäußert. --Artilleriekanoniker (Diskussion) 03:16, 9. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Verfälschung der Fakten[Quelltext bearbeiten]

Lieber Artilleriekanoniker! Für mich klingt Dein abschließender Hinweis weniger wohlwollend, sondern soll wohl vielmehr einschüchtern. Dir geht es anscheinend genauso wenig um eine objektive Darstellung der Fakten wie den meisten Medien, die ihre stereotypen Narrative bedienen. Selbstverständlich bemühte sich die PR-Abteilung der Uni jedweden Ansehensschaden zu begrenzen, weil sie um die Millionen bangt, die ihr möglicherweise mit der Aberkennung des Exzellenz-Status entgehen. Sie mussten diese höchst-komplexe Angelegenheit möglichst schnell und nach außen hin eindeutig entscheiden. Die Kommission, in der keine einzige Person aus den Neurowissenschaften vertreten war, hat nur auf Deutsch kommuniziert, obwohl 4 der 5 Autoren der Studie kein deutsch sprechen. Sie haben den Katalog zur Beurteilung "guter wissenschaftlicher Praxis" sturr Punkt für Punkt abgehakt, der aber in weiten Teilen für Laborexperimente entworfen wurde, und nicht für die bisweilen unübersichtliche und teils chaotische Arbeit im häuslichen Umfeld von schwerst-gelähmten Patienten ausgelegt wurde. Diese Patienten müssen 24 Stunden am Tag gepflegt, künstlich beatmet sowie ernährt werden. Immer wieder kommt es zu Unterbrechungen aufgrund der notwendigen Pflege, technischen Ausfällen oder anderen Widrigkeiten. Die Umstände sind für jeden Wissenschaftler eine enorme Herausforderung. In dem gesamten Verfahren wurde an keiner Stelle nachgewiesen (was justiziabel wäre), dass Daten gefälscht worden sind. Lediglich wurde festgestellt, dass Daten unvollständig berücksichtigt wurden. Wenn Du hier vorgibst zu wissen, dass Daten gefälscht wurden, frage ich mich, worauf sich dieses Wissen konkret stützt. Mir geht es hier in erster Linie um eine objektive und faire Darstellung sowie Diskussion. Dieses ständige Löschen und Rückgängigmachen zusätzlicher Informationen zu diesem Vorgang, finde ich weder objektiv noch fair. (nicht signierter Beitrag von 201.139.253.209 (Diskussion) 06:56, 10. Jun. 2019‎ (CEST))Beantworten

In der Pressemitteilung der Universität wird aber auch erwähnt, dass Ergebnisse dargestellt wurden, für die keine Daten auffindbar waren. Die Feststellung, dass eine Klassifikation bei gesunden Probanden möglich ist, scheint mir in diesem Zusammenhang übrigens nicht sonderlich relevant. Gängige BCI-Verfahren, die bereits wesentlich länger etabliert sind, ließen sich bei CLIS Patienten offensichtlich ebenfalls nicht erfolgreich anwenden. Beispielsweise funktioniert die bewusste Aktivierung des motorischen Kortex bei gesunden Personen auch allein über die Vorstellung einer Bewegungen ohne diese tatsächlich auszuführen, sollte also auch bei CLIS Patienten noch möglich sein, was aber augenscheinlich nicht der Fall ist. Herr Spüler erwähnt in seiner Erwiderung als mögliche Ursache für diese Probleme ein eingeschränktes Bewusstsein der Patienten (was sich auch aus den Daten ableiten ließe) was aber bislang offensichtlich nicht in die gängige Vorstellungen der Folgen des CLIS-Zustands passte. Das könnte den verzweifelten Versuch erklären doch noch Ergebnisse zu bekommen. --92.211.208.145 12:47, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für diesen Kommentar! Es ist völlig richtig, dass sich die Ergebnisse der kanadischen Gruppe möglicherweise nicht auf CLIS Patienten generalisieren lassen, aber es handelt sich um die erste Studie aus einem anderen Labor, die einfache Ja- und Nein-Antworten mittels fNIRS dekodieren konnten. Es freut mich, dass Sie die Arbeit von Herrn Spüler so genau gelesen haben. Die These des Herrn Spüler (eingeschränktes Bewußtsein im CLIS) lässt sich allerdings nicht anhand von physiologischen Daten beweisen (weder EEG noch fNIRS), da der Zusammenhang zwischen Bewußtsein und Hirnaktivität bisher nicht abschließend aufgeklärt worden ist. Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Arbeit von Tononi & Koch, 2015. (nicht signierter Beitrag von 201.139.253.209 (Diskussion) 18:02, 10. Jun. 2019‎ (CEST))Beantworten

Neutraler Kommentar hierzu[Quelltext bearbeiten]

1. Der Titel "Fälschungsvorwürfe" scheint zum Beispiel aufgrund der Aussagen "Mögliche Datenverfälschung durch fehlerhafte Analyse" und "Diese Informationen legen nach Ansicht der Kommission nahe, dass eine Datenverfälschung stattfand." in der Pressemitteilung der Universität Tübingen, die im Nachgang zur Arbeit der Untersuchungskommission veröffentlicht wurde, berechtigt. Es handelt sich (eigentlich zurückhaltend formuliert) ja nur um die Aussage, dass Vorwürfe bestehen und nicht um eine Aussage, dass eine Fälschung von Datensätzen nachgewiesen wurde.

2. Der Begriff "Wissenschaftliches Fehlverhalten" ist allerdings kein Euphemismus, sondern ein feststehender und üblicher Ausdruck, der mehrere Verhaltensweisen zusammenfasst, die ethisch in der Wissenschaft nicht tragbar sind und von kleinen Verstössen bis zu kapitalem betrügerischem Verhalten reichen können.

Ein anonymer Kenner der Geschichte Wissenschaftlichen Fehlverhaltens (nicht signierter Beitrag von 2a02:21b0:644c:41d1:9889:eed4:39ad:c36b (Diskussion) 16:34, 10. Jun. 2019‎ (CEST))Beantworten

Lieber Kenner der Geschichte Wissenschaftlichen Fehlverhaltens! Ich bin Ihnen für Ihren Beitrag sehr dankbar, weil ich zum einen das Gefühl habe, dass Sie die zugrundeliegenden Texte tatsächlich gelesen haben und zum anderen, weil Ihr Beitrag zumindest zulässt, dass man darüber diskutieren kann. Ich halte den Begriff "Fälschung", auch wenn er hier in Konjunktion mit "-Vorwurf" verwendet wird, für tendenziös und fehlleitend. Eine Fälschung ist eine in Täuschungsabsicht hergestellte Information (Definition "Fälschung"). Eine Täuschungsabsicht wurde von der Kommission in keiner Weise festgestellt, sondern eine "Mögliche Datenverfälschung durch fehlerhafte Analyse". Das ist ein himmelweiter Unterschied! Denn eine fehlerhafte Analyse kann aufgrung einer ganzen Reihe von Gründen passieren, die alle nichts mit einer bewußten "Täuschungsabsicht" zu tun haben. Wenn den Mit-Diskutanden die Überschrift "Vorwurf des Verstosses gegen die gute wissenschaftliche Praxis" zu schwach ist (was ich nicht nachvollziehen kann, weil völlig korrekt), könnte man auch einsetzen "Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens" oder "Vorfwurf der möglichen Datenverfälschung durch fehlerhafte Analyse". Meine Bitte, Menschen nicht öffentlich vorzuverurteilen, schon gar nicht auf Wikipedia, die ich seit Jahren unterstütze, hat nichts mit "Weißwaschen" zu tun. Dieser ganze Prozess wird uns wohl noch Jahre beschäftigen und wir sollten hier versuchen, möglichst objektiv, ausgewogen und - wo geboten - auch ergebnisoffen zu formulieren. (nicht signierter Beitrag von 201.139.253.209 (Diskussion) 17:42, 10. Jun. 2019‎ (CEST))Beantworten
"Ich halte den Begriff "Fälschung", auch wenn er hier in Konjunktion mit "-Vorwurf" verwendet wird, für tendenziös und fehlleitend." Bei dem Wort Fälschungsvorwurf steht das zweite Wort im Fokus (-Vorwurf ist hier in keiner Konjunktion, sondern ein Grundwort im Kompositum). Das erste Wort (Fälschung) beschreibt das Zweite (Vorwurf). Da der Vorwurf objektiv überprüfbar ist, ist hier nichts tendentiös. Die Wortwahl ist also richtig. --Reichshof.Matthias (Diskussion) 20:24, 10. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Über die Bedeutung des Begriffs "Fälschungsvorwurf" besteht vermutlich Einigkeit; es handelt sich um den Vorwurf, eine Fälschung begangen zu haben. Wie der Vorredner aber bereits sagte, wurde eine Täuschungsabsicht von der Kommission nicht festgestellt, sondern eine "mögliche Datenverfälschung durch fehlerhafte Analyse". Hierin fehlt die Absichtlichkeit, die für das Vorliegen einer Fälschung notwendig ist.
Ja, es ist überprüfbar, ob ein Vorwurf (objektiv) existiert hat; der Vorwurf bezog sich aber – zumindest derjenige von der DFG – nicht auf eine Fälschung (ob der Vorgang selbst noch objektiv untersucht werden kann, ist für mich nicht klar).
Auch ich halte daher die Bezeichnung Fälschungsvorwurf für tendenziös, ja geradezu vorverurteilend, und in der Wikipedia fehl am Platz (WP:NS). Strasburger (Diskussion) 19:28, 12. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

zum Akt.[Quelltext bearbeiten]

https://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/mit-manipulierten-daten/story/18508158. --KurtR (Diskussion) 07:00, 22. Sep. 2019 (CEST)Beantworten