Diskussion:Nikolaus I. (Russland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Phil Buchenrauch in Abschnitt Eigenhörigkeit
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Vertrag von Hünkâr Iskelesi[Quelltext bearbeiten]

„als sich Sultan Mahmud II. im Vertrag von Hünkâr Iskelesi 1833 Nikolaus de facto unterwarf und von ihm Hilfe gegen den rebellischen Pascha von Ägypten erbat“ ist vom Zeitablauf und vom Vertragsinhalt her wenig plausibel. --Griot 14:36, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bitte um Begründung des Reverts[Quelltext bearbeiten]

Im zeitgenössischen Sprachgebrauch als auch im Ausland blieb es bis 1917 üblich ,weiter vom Zaren zu sprechen und hat sich im Bewusstsein der Nachwelt erhalten. Was man damit traf, war nicht der geltende Würdeanspruch des Kaiserreichs, sondern die Fortlebung der spezfisch russischen Wirklichkeit, in Form des Moskauer Zarenreiches, das als Grundlage des neuen Imperiums diente. Dies führte im 19. Jahrhundert zu einer nicht quellengerechten Begriffssprache in der Literatur und zu einem überkommenen Begriffsapparat in der deutschen Literatur. in: Hans-Joachim Torke: Die russischen Zaren, 1547-1917, S.8; Hans-Joachim Torke: Die staatsbedingte Gesellschaft im Moskauer Reich, Leiden, 1974, S. 2; ; Reinhard Wittram: Das russische Imperium und sein Gestaltwandel, in: Historische Zeitschrift Bd. 187, H. 3 (Jun., 1959), S. 568-593, S.569.

An welchen Stellen wird POV ersichtlich? Ich bitte um Benennung der Punkte. La Fère-Champenoise 11:16, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Meine Anfrage auf inhaltliche Nennung von Gründen wurde hier abgelehnt. Erfolgt keine Spezifizierung in den nächstn Tagen, ist eine Revertierung die logische Schlussfolgerung.

Eigenhörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Eigenhörigkeit" bezeichnet nicht dasselbe wie "Leibeigenschaft". Er ist deshalb hier fehl am Platze. Eigenhörigkeit oder Eigenbehörigkeit scheint eine besondere Rechtsform in Westfalen gewesen zu sein. Die Eigenhörigkeit war niemals rein persönlich, sondern bestand nur in Beziehung auf ein in erblichem Besitz und Nießbrauch Gut wird im Dorsten-Lexikon erklärt (siehe: http://www.dorsten-lexikon.de/bauern/). Im Artikel Hörigkeit (Rechtsgeschichte) findet man den Hinweis Zu beachten ist der Unterschied zwischen Hörigkeit und Leibeigenschaft. --Phil Buchenrauch (Diskussion) 11:49, 25. Aug. 2022 (CEST)Beantworten