Diskussion:Nord-Ost-Kirche (Frankfurt am Main)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Personalgemeinde / Landeskirche
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Personalgemeinde / Landeskirche[Quelltext bearbeiten]

Auf der Webseite der Nord-Ost-Gemeinde heißt es:

„...eine Mitgliedschaft in der Nord-Ost-Gemeinde setzt daher eine bewusste Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedes voraus. Mitglied aber kann jede/jeder werden, die/der in Frankfurt oder der näheren Umgebung wohnt.“

Das heißt offenbar, dass eine Mitgliedschaft in der evangelischen Landeskirche mit der Mitgliedschaft in der Nord-Ost-Gemeinde zwar kompatibel, aber nicht Voraussetzung oder automatische Folge ist. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Taufe? Wie ist wohl die Beteiligung der Landeskirche am Personal und an der Gebäudeunterhaltung geregelt? --Rabanus Flavus (Diskussion) 05:12, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

und dürfte sie sich dann überhaupt „Personalgemeinde“ nennen?--Wheeke (Diskussion) 09:16, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Auf derselben Vorstellungsseite steht vorher „...die Evangelische Nord-Ost-Gemeinde gehört zur Evangelischen Landeskirche Hessen-Nassau (EKHN)“. Das heißt wahrscheinlich doch, dass jeder, der sich der Gemeinde anschließt, zugleich Mitglied der EKHN wird (wenn er es nicht schon ist). --Rabanus Flavus (Diskussion) 10:34, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten