Diskussion:Normseite

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.189.188.47 in Abschnitt definition
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Normseite Polen[Quelltext bearbeiten]

Die Normseite berechnet sich bei Texten der EDV oder anderen Druckverfahren mit 1125 Zeichen. Inklusive aller Buchstaben, Ziffern, Satzzeichen, Abständen. Die Seiten werden als Ganzes gezählt.

Ministerialverfügung des polnischen Innenminsteriums über das Einkommen von vereidigten Übersetzern vom 24.01.2005, siehe §8 1. und 2.

http://bip.ms.gov.pl/tl-info/tl-info.php (nicht signierter Beitrag von 89.74.148.154 (Diskussion | Beiträge) 10:56, 7. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Weitere Nutzung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist sehr gut. Nur fehlt noch was:

Kein Hinweis auf Zeichengröße, Zeilenabstand und Seitenrand und der Hinweis, dass diese Form der Formatierung den Lektoren und Korrektoren den nötigen Platz für Anmerkungen und Verbesserungen lässt.

Ich ergänze das.

-- Al-da-Rion

In der Tat wird für Manuskripte häufig "Arial 11 Punkt" und anderthalbfacher Zeilenabstand verwendet, aber dann sind das streng genommen keine Normseiten mehr, weil Arial eine Proportionalschrift ist. Zur ursprünglichen Definition der Normseite aus Schreibmaschinenzeiten gehört eine nicht proportionale Schrift wie zum Beispiel Courier, weil nur dann gewährleistet ist, dass maximal 60 Zeichen in eine Zeile passen. Vielleicht sollte man diesen Abschnitt nicht "Weitere Nutzung" nennen, sondern "Zur Entstehung der Normseite" o.ä. – dann kann man erklären, dass die "30 Zeilen à 60 Anschläge" daher kommen, dass Korrektoren und Lektoren früher (und manchmal auch noch 2015) auf Papier gearbeitet haben und zwischen den Zeilen und am Rand Platz für Korrekturen und Kommentare brauchten.

-- Emil-Andy (11:35, 12. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Rechenfehler[Quelltext bearbeiten]

Zu lesen ist: "In Unkenntnis der Gegebenheiten arbeiten viele Autoren, Übersetzer oder Lektoren nicht mit "echten" Normseiten, sondern bestimmen die Zahl der Normseiten eines kompletten Textes anhand der Zeichenmenge. Dabei wird die Zeichenanzahl des Textes durch 30×60=1800 (Zeichen) geteilt. Berechnet man die "Normseite" auf diese Art, so enthält sie im Mittel 20% weniger Text, als wenn sie tatsächlich physisch erstellt wird ..." Meiner Meinung nach ist das doch genau umgekehrt: Eine Seite mit 1800 Zeichen enthält 20 % MEHR Text als die Normseite (die im Schnitt 1.500 Zeichen hat). Ich habe das mal entsprechend geändert. --Cyriaxx 06:24, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Österreich 2 Gesetzestexte[Quelltext bearbeiten]

Hi allerseits,

bei Punkt zu at finde ich zwar das verlinkte Zitat, aber in der offiziellen steht das ganz anders. Bin leider weder Jurist noch Österreicher greetz vanGore 19:14, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

war seit 1.1.08 veraltet. ist gefixt. lg, --kulacFragen? 11:41, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Betr. Änderung vom 6.11.2015[Quelltext bearbeiten]

Sagt man in Österreich wirklich "Novellierung MIT 1. Jänner 2008"? In Deutschland würde man eher "Inkrafttreten ZUM 1. Januar" sagen – habe aber nichts geändert, weil ich kein Österreicher bin. --Emil-Andy 11:38, 7. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ja, in Österreich sagt man normalerweise "...tritt mit <Datum> in (außer) Kraft". Konkretes Beispiel aus dem genannten Gesetz (BGBl. I 111/2007):

Artikel XVII
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Vollziehung
§ 1. Soweit im Folgenden nicht anderes angeordnet ist, treten die Art. I bis XIV dieses Bundesgesetzes mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

BGBl. I 111/2007
Es stimmt aber, dass "Novellierung mit ..." ein bisschen komisch klingt (auch in Österreich). Besser wäre vermutlich "bis zum Inkrafttreten der Novelle mit ..."
--Azby (Diskussion) 11:51, 7. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Finde ich sehr hübsch, diese unterschiedlichen Sprachgewohnheiten, sollten wir unbedingt beibehalten. Zeigen ab und zu auf, dass es im Großen und Ganzen mehr als nur ein "Richtig" geben kann. --Wwwilli (Diskussion) 00:01, 8. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Definition und Leerräume[Quelltext bearbeiten]

Es wäre vielleicht hilfreich zu erklären, wie beim Formatieren der 30x60-Normseite typische "Leerräume" eines Textes zu behandeln sind. Das betrifft:

  • Titelseiten,
  • Überschriften oder Kapitelnummern,
  • teilweise oder ganz leere Zeilen des Textes am Absatzende oder zwischen den Absätzen,
  • Erstzeileneinzüge,
  • teilweise oder ganz leere Seiten am Kapitelanfang und am Kapitelende.

Partiell ergibt sich das wohl aus der Vorstellung, dass die Normseite aus der früher üblichen Schreibmaschinenabschrift einer Übersetzung kommt, teilweise aber auch nicht oder jedenfalls nicht zwingend.

Daneben fände ich auch sinnvoll zu erwähnen, dass diese Definitionen - da sie im Wesentlichen Grundlage der finanziellen Vergütung sind - zwischen Verlagen und Übersetzer/innen umstritten sein können. --Wwwilli (Diskussion) 16:59, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Aktuell 1500 oder 1800 Anschläge?[Quelltext bearbeiten]

Hallo miteinander,

auf der aktuellen Seite von www.literaturuebersetzer.de --> Wissenswertes --> Berufliches und Rechtliches --> Normseite treten sie dafür ein, halb leere Zeilen am Absatzende als ganze Zeile gelten zu lassen und halb leere Seiten als ganze Seite, und dann die Normseite zu 30 Zeilen * 60 Anschläge = 1800 Anschläge wenn vollgeschrieben zu akzeptieren. Die VG Wort hält soviel ich sehe an den 1500 Anschlägen fest, siehe [1], Fassung vom April 2015.

Kennt sich jemand aus und kann bitte im Artikel erklären, welche der beiden Definitionen wann gilt? Danke, Curryfranke (Diskussion) 13:23, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das ist doch gerade die Crux, dass das (zumindest in Deutschland) häufig Verhandlungssache ist. Nur die VG Wort rechnet konsequent mit 1.500 Zeichen (inkl. Blanks), viele Verlage mit 1.800, manche wählen auch die goldene Mitte und nehmen 1.650. Insofern ist der Begriff "Normseite" irreführend, weil die Normseite alles andere als genormt ist, seit es Textverarbeitungsprogramme gibt. Meines Erachtens geht das auch aus dem Artikel in der jetzigen Form hervor. --Emil-Andy (Diskussion) 17:46, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Danke!!! Curryfranke (Diskussion) 18:29, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten

definition[Quelltext bearbeiten]

beim satz zur definition wäre es hilfreich, wenn ein "d.h." vor "ohne Leerzeichen" und "mit Leerzeichen" eingefügt wird, dann wird das klarer. Ansonsten denkt man, es ginge auch jeweils mit bzw. ohne. Der Satz ist eh schon etwas schwer lesbar. außerdem muss man das "mit/ohne Leerzeichen" nicht wiederholen, es wird 2x wiederholt, was den Eindruck verstärkt, es sei keine Erklärung (im Sinne von "d.h."), sondern eine Zusatzbedingung. --77.189.188.47 01:44, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten