Diskussion:Notbremse

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Traumflug in Abschnitt Rechtliches
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Wann darf man denn?[Quelltext bearbeiten]

Man sollte noch ergänzen, in welchen Situationen man eine Notbremse benutzen darf oder vielleicht sogar soll. Ich denke, dass hat sich jeder irgendwann schonmal gefragt aber nicht so richtig gewusst.

Gute Frage. Ich kann mir eigentlich gar keine Situation vorstellen, in der ein Fahrgast die Bremse ziehen sollte. Dafür tausende, wo er's lieber unterlassen sollte. Maikel 14:45, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Oh, es gibt Gründe: https://de.wikipedia.org/wiki/ICE-Unfall_von_Eschede#Menschliches_Versagen --KapitanSpaltnagel (Diskussion) 15:48, 6. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich war einmal in einer Situation, in der mich der Triebfahrzeugführer nachher gefragt hat, warum ich die Notbremse nicht gezogen hab: Ein hilfloser Fahrgast war beim Aussteigen in die Lücke zwischen Bahnsteig und Wagen geraten. Das hab ich aus dem Fenster des Zuges raus gesehen. Ich hab den Menschen da rausgezogen, ohne vorher die Notbremse zu ziehen. Der Triebfahrzeugführer hat das zum Glück auch gesehen und ist ausgestiegen, hat mit mir zusammen den hilflosen Fahrgast in Sicherheit gebracht und den Rettungsdienst geholt.--Rotkaeppchen68 16:03, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mir als Lokführer hat in vier Jahren interesanter Weise noch nie einer die Notbremse gezogen. Gründe sie zu benutzen wären: Rauch und Feuer, eine offene Außentür, Fahrgast hat Gesundheitliche Probleme, Mutter im Zug - Kind noch draußen, Oma im Zug mit einem Ende der Hundeleine - Hund noch draußen am anderen Ende der Leine. In einem ICE bohrte sich mal ein größeres Metallteil durch den Boden in das Abteil. Keiner traute sich die Notbremse zu ziehen, stattdessen suchte man nen Schaffner. 3 Minuten später starben 101 Menschen, 88 wurden verletzt. Lieber einmal zu viel gezogen als zu wenig. Ich vertrete die Meinung, dass selbst ein "merkwürdiger Geruch" oder "ein merkwürdiges Geräusch" das benutzen rechtfertigt wenn es Zeitnah keine andere möglichkeiten gibt das Personal zu informieren -- 92.194.204.103 01:27, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kind drin, Eltern draußen war für mich schon den Griff zum Ackermannventil wert. Offene Drehfalttüren bekommt man mit einem herzhaften Griff normalerweise so zu.
Plausible Gründe für das Notbremsen lassen sich so einfach nicht aufzählen. Es bleibt immer eine Ermessenserscheinung, wobei ich im Fall Eschede wohl nicht lange überlegt hätte. --Falk2 (Diskussion) 14:12, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Das kann man nachher leicht sagen. Vielleicht hätte ich gezogen und der Zug wäre durch die Notbremsung direkt entgleist, zwar mit deutlich weniger Toten, weil ohne Brückenpfeiler, aber der Vergleich hätte gefehlt. Ich hätte mich mein Leben lang gefragt, ob eine sanfte Bremsung nicht besser gewesen wäre. --Rainald62 (Diskussion) 12:50, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Eschede war ein klassischer Fall von »Gefahr im Verzug«. Radreifrenmaterial ist so auffällig, dass ich mich wundere, wie man nicht reagieren kann. Liegt vielleicht daran, dass die Eisenbahn im Bewusstsein der meisten Bewohner des Autolandes Deutschland kaum mehr vorkommt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich noch »raus hier« zu den Reisenden im Abteil gesagt hätte. –Falk2 (Diskussion) 16:34, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Atmosphärendruck?[Quelltext bearbeiten]

Fällt der Druck auf 0 bar? Müsste er nicht auf ca. 1 Bar Atmosphärendruck fallen? Ich würde diese Formulierung vorschlagen:

"...so dass der Druck bis auf den normalen Atmosphärendruck abfällt und eine besonders schnelle Bremsung eingeleitet wird."

Bitte unbedingt erst auf Richtigkeit prüfen. Ich kenn mich hier nicht aus.

Vermutlich wird hier der Druck über Normal gemeint.
Sehe ich genauso, denn bei einer Notbremsung zeigt das Manometer für die Hauptluftleitung 0 bar an; ich habe den Artikel entsprechend korrigiert
Bei stinknormalen Manometern, wie sich auch in der Bahn benutzt werden, wird der Druck immer im Verhältnis zum Umgebungsluftdruck angezeigt, es zeigt also den relativen Luftdruck in Bar. Wenn der Druck in der Bremsleitung also gleich dem Außendruck ist, zeigt das Gerät 0 bar, obwohl der absolute Druck bei ca. 1 Bar liegt, wie schon korrekt geschrieben wurde. Zeigt das Gerät 1 Bar, sind 2 Bar in der Bremsleitung usw.... Diese relative Anzeige in Bar entspricht also in etwa der alten Einheit atü.--ClemiMD 08:50, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Ist eine Notbremse in Schienenfahrzeugen vorgeschrieben?

Klar doch - ist in Deutschland irgend etwas nicht reglementiert?! Ich habe den Abschnitt ergänzt.

Was zum Rechtlichen ausgeführt ist, stimmt nicht: "Die vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung einer Notbremse ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 145 StGB". Weder reicht normaler Vorsatz noch gar, dass das Betätigen (objektiv) nicht erforderlich gewesen wäre. Wer also vorsätzlich eine Notbremse zieht in der irrigen Meinung, dass eine Gefahr vorliegt, ist nicht strafbar! Reißt an einem ICE ein Radreifen und schlägt ein Loch in den Waggonboden, darf man - jedenfalls nach Maßgabe des § 145 StGB - auch dann die Notbremse ziehen, wenn man eine Gefahr bloß befürchtet. Matthias87.157.244.32 14:08, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe das mal etwas nachgebessert in der Hoffnung, dass es jetzt stimmt. Das nächste Mal bitte selbst editieren, hier darf man ohne Anmeldung auch im Artikel schreiben. --Traumflug (Diskussion) 14:30, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben den Hinweis auf das Fanzine Notbremse entfernt. Auch wenn der Name gleich lautet, hat das nun wirklich nicht das geringste mit einer technischen Einrichtung in Fahrzeugen zu tun. Falls es wirklich wichtig ist, gehört das auf eine neu einzurichtende Begriffsklärungsseite! --90.187.189.230 19:10, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

notbremsung bei flugis[Quelltext bearbeiten]

es gibt übrigens auch eine notbremsung bei flugzeugen. das wird dann so hart gemacht, dass dann die bremen danach hin sind. GRD 23:50, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Welchen Sinn hätte dies? Also, warum sollte ein Passagier das Flugzeug bremsen können? Das wäre doch fast ne Einladung für einen Anschlag. Kurz vor dem Abheben zieht man am Hebel, das Flugzeug bremst und trifft (im worstcase) ein Flughafenhgebäude. Welchen Zweck hätte die Notbremsung also? Nochdazu: Ein Flugzeug bremst meines Wissens nach zum Großteil (aber nicht komplett) mit dem Umkehrschub.
OT: Groß- / Kleinschreibung darf kostenlos genutzt werden ;) --Deniz-OA (Diskussion) 18:20, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ein Notbremssystem bei Flugzeugen gibt es schon, doch hat das nicht viel mit dem bei der Eisenbahn zu tun. Falls das reguläre Bremssystem mit seinen vielen Teilen nicht funktioniert, gibt es noch eine Notbremse, die vom Flugzeugführer betätigt werden kann und die Bremszylinder direkt mit Druck beaufschlagt. --Falk2 (Diskussion) 14:05, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Tautologie[Quelltext bearbeiten]

Zitat: Schaltschrank- oder Displayanzeige beachten

Das ist eine Tautologie, oder gar ein Pleonasmus! Maikel 14:05, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Eher nicht, gemeint ist die angezeigte Information selbst, nicht das Anzeigegerät.--Rotkaeppchen68 16:05, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Auch sechs Jahre danach ist es nicht ganz so einfach. Bei der rein mechanischen Notbremse mit Ackermannventil helfen die Anzeigen in den Schaltschränken nichts. Da muss man schon nach dem offenen Notbremsventil suchen. Da es bei jeder Wagenbauart an einer anderen Stelle eingebaut ist, wird der Einbauort mit einem roten Ring gekennzeichnet. Anzeigen gibt es bei Wagen mit Notbremsüberbrückung. –Falk2 (Diskussion) 01:42, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Notbremsung[Quelltext bearbeiten]

Notbremsung leitet auf diesen Artikel weiter und kommt darin auch mehrfach vor, ohne dass das Was und Wie erläutert wird. Hier ein erster Beitrag:

EMERGENCY BRAKING ist im ERTMS/ETCS Glossary (Subset-023) definiert als "Application of a predefined brake force in the shortest time in order to stop the train with a defined level of brake performance."

--Rainald62 (Diskussion) 00:55, 30. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Ohne hier alte Glaubenskriege neu eröffnen zu wollen: Aber müsste "Rolleine" nicht nach derzeitig geltender Rechtschreibung "Rollleine" geschrieben werden? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:03, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Muss sie. Der Ausdruck ist mir allerdings nicht geläufig, bisher ist mir dafür nur »Zugleine« untergekommen. »Rolleine« müsste man schon Rol-leine (mit langem -o-) oder Roll-eine (was ist eine »eine«?) aussprechen und beides halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich. Dass der Begriff schon 1996 ungebräuchlich war, hat damit nichts zu tun. Es ist kein Eigenname, für den die üblichen Rechtschreibregeln nicht gelten. –Falk2 (Diskussion) 22:07, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten