Diskussion:Notleidender Kredit

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Rechtlicher Fehler[Quelltext bearbeiten]

Das ist falsch: (zur Übertragung der notleidenden Kredite auf andere)

"Übernahme des Vertrags (Gläubigerwechsel, nur mit Zustimmung des Darlehnsnehmers)",

denn Gläubigerwechsel ist Abtretung gemäß §§ 398 ff. BGB (vgl. § 398 Satz 2 BGB); gemeint ist hier sog. Schuldübernahme gemäß §§ 414 ff. BGB, bei der der Schuldner wechselt und der Gläubiger genehmigen muss (§ 415 Abs. 1 Satz 1 BGB).


Veraltete Daten[Quelltext bearbeiten]

Ich arbeite gerade an einer Studie und wollte hier nach weiteren Quellen suchen, wobei mir aufgefallen ist, dass der Artikel vor allem zu Fehlinformationen führt.

@Howie: Eine exakte Definition gibt es in der Literatur nicht! Es sind lediglich Ansätze vorhanden.

Bitte Kategorien einfügen! Der Artikel enthält zudem keine exakte Definition. --Howie78A 17:04, 27. Jul 2006 (CEST)

ja, was ist das lemma eigentlich genau. und es muesste erklaert werden. fachmann wo? danke Enlarge 17:13, 27. Jul 2006 (CEST)

Das Lemma notleidende Kredite ist auf Non-performing loans umgeleitet. Abgesehen davon das das korrekte Lemma der Singular wäre Non-performing loan stellt sich für mich die Frage, warum nicht der englische Begriff auf den deutschen umgeleitet wird. Google findet (auf deutschsprachigen Seiten 189.000 Einträge für "notleidende Kredite" und nur 879 für "Non-performing loan". Inhaltlich wird hier Verkauf notleidender Kredite behandelt. Eine Erweiterung um die Themen Kreditabwicklung und Sicherheitenverwertung wäre sinnvoll. Wie man am vielen Rot sieht, ist noch viel zu tun.Karsten11 12:16, 29. Jul 2006 (CEST)

Hallo, es heißt auch "Distressed Debt" - vielleicht sollte eine Weiterleitung dieses BEgriffes auf diese Seite eingerichtet werden!!!(nicht signierter Beitrag von 85.25.96.37 (Diskussion) )

In der englischen wikipedia ist "Distressed Debt" eine Weiterleitung auf Distressed securities. Ich denke, ein redirect brauchen wir nicht. Weitere englische Übersetzungen sollten im Einleitungssatz erwähnt werden.Karsten11 18:50, 18. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dazu wuerde mich ja auch mal interessieren, wer diesen deutschen Begriff ueberhaupt gepraegt hat. Damit biegt doch solch ein Kredit bzw. die Bank, die ihn haelt, auf eine Mitleids-Schiene ab, auf die sie nur in den seltensten Faellen gehoert. Strategisch ist der Begriff natuerlich gut gewaehlt, um das Versagen der Banken aus dem Fokus zu nehmen und die Akzeptanz von Bad Banks und staatliche Finanzierung von fehlerhaftem Risikomanagement zu erhoehen. -- 213.168.96.214 11:45, 22. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Die dargestellten Probleme sind keine Probleme notleidender Kredite sondern Probleme des Verkaufs notleidender Kredite. Ich habe dies durch die Gliederung deutlich gemacht. Es sind eigentlich auch keine Probleme sondern Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf notleidender Probleme. Und diese sollten sich unter Nennung von Gesetzen und Urteilen scharf formulieren lassen. Sonst ist es nur ein allgemeines Essay, das niemand hilft.

  • "Problem: Zustimmung" Ist der Kredit gekündigt, so besteht dieses Problem nicht (es sei denn vertraglich sei eine Abtretung untersagt. Ist er nicht gekündigt, so sollte man zumindest unterscheiden, ob die Abtretung dem Kunden gegenüber offengelegt wird.
  • "Problem: Bankgeheimnis und Datenschutz" Auch hier eine Unterscheidung gekündigt/nicht gekündigt. Weiterhin muss man hier die verschiedenen Möglichkeiten des Outsourcings diskutieren. Natürlich ist es in Deutschland möglich, Forderungen durch Dritte einziehen oder Sachbearbeitung auszulagern. Die BAFIN hat zum Thema §25 KWG ja detaiilierte Ausführungsbestimmungen erlassen.
  • "Problem: Treuhandstellung" Dieses "Problem" ist so aberwitzig, dass ich gerne ordentliche Quelle hätte, um das nicht gleich zu löschen.

Karsten11 12:29, 29. Jul 2006 (CEST)

Ergänzung: der Text ist von hier [1] kopiert. Ich fürchte, das ist eine Urheberrechtsverletzung (URV). Ich habe den Autoren informiert und werde den Text löschen, wenn sich der URV-Verdacht nicht entkräftet.Karsten11 13:02, 29. Jul 2006 (CEST)

Ich habe das gelöscht. Entschuldige, dass ich Dir da vorgreife, aber m.E. geht es darum, Werbung für eine AG von Anwaltskanzleien zu machen. Daher auch die häufige Betonung, ohne Beratung durch spezialisierte Anwälte habe man keine Chance usw. Ähnliches wird auf der Seite Hedge-Fonds versucht. Sollte jemand die enthaltenen Infos in veränderter Form doch einbauen wollen (dann mit Rechtshinweis), ist der Text ja nicht verloren.
--Morgendorfferr 10:34, 31. Jul 2006 (CEST)

M.E. hat auch der Werbe-Link, der hier immer wieder eingestellt wird, nichts im Artikel zu suchen. In der Wikipedia sollte weder Rechtsberatung stattfinden, noch sollten Nutzer auf bestimmte für ein Thema spezialisierte Anwaltskanzleien verwiesen werden. --Morgendorfferr 18:29, 5. Aug 2006 (CEST)

Artikel veraltet[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich arbeite schon seit einiger Zeit im NPL Umfeld.

Leider sind die Zahlen und Informationen auf dieser Wikipedia Seite sehr veraltet. Ich würde sie lieber löschen als so stehen zu lassen....

Gruß Ken(nicht signierter Beitrag von 62.206.52.181 (Diskussion) )

Aktualisieren ist natürlich immer gut. Die Zahlen zu löschen ist es definiv nicht. In der Tat führen Finanzkrise, Risikobegrenzungsgesetz usw. hier zu neuen Entwicklungen, die im Artikel fehlen. Sei frei, die zu ergänzen.Karsten11 16:25, 22. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Allgemeine Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag scheint mir doch sehr lückenhaft bzw. veraltet.

Einleitung:

Hier fehlt meines Erachtens die genaue Abgrenzung zum Sub performing loan (SPL). Entscheidend für den Non performing loan (NPL) ist, dass aufgrund des Zahlungsverzugs des Schuldners der Kredit aus wichtigem Grund kündbar ist bzw. bereits aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich definiert einen NPL als Kredit, bei dem ein Zahlungsverzug von min. 90 Tagen besteht. Hingegen werden bei einem SPL noch teilweise Zins- oder Tilungsleistungen erbracht.


Der Markt für notleidendene Kredit in Deutschland:

Zitat: "Die Renditen für notleidende Kredite liegen derzeit bei rund sieben bis acht Prozent." - hier muss ich mich doch wundern, dass eine solche quellenlose Aussage solange der Löschung widerstanden hat?"

Die Zahlenangaben zum Marktvolumen sind unrichtig und zudem veraltet.


Der Markt für notleidendene Kredite weltweit:

Zitat: "Ganz neu gibt es nun auch seit 2011 in Deutschland verschiedene Fondsgesellschaften, die das NPL-INVEST als großen Wachstumsmarkt ansehen und hier Fonds auflegen, an denen sich neben institutionellen Anlegern auch erstmals Privatanleger beteiligen können."

Die Aussage behandelt den deutschen Markt, dann sollte diese doch auch unter "Der Markt für notleidende Kredite in Deutschland" stehen oder?

Ist hier der ursprüngliche Autor noch aktiv und bereit den Artikel zu überarbeiten? Falls nicht, würde ich mal einen Sonntag investieren... (nicht signierter Beitrag von KBok (Diskussion | Beiträge) 20:30, 16. Jul 2012 (CEST))