Diskussion:Notverordnung

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Notverordnungsbestimmungen gibt es in sehr vielen Verfassungen, nicht nur in der des Deutschen Reiches. Der Artikel bezieht sich aber nur darauf. Am besten man benennt das Lemma in Notverordnung (Weimarer Verfassung) oder Notverordnung (Deutsches Reich) um und schreibt hier einen kurzen allgemeinen Abschnitt über Norverordnungen. Die Reichs- bzw. Bundesexekution quasi als wichtigsten Fall zu präsentieren halte ich für verfehlt, man betrachte die lange Zeit der Präsidialregierungen. Generell jedoch leidet der artikel am falschen Lemma.--Zoris Trömm 22:15, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Selbst die Einleitung[Quelltext bearbeiten]

ist hier nicht zutreffend. Gesetze werden von der "Legislative" beschlossen - nicht der Exekutive.--178.11.198.171 15:22, 17. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Gesetze schon, aber eine Notverordnung ist ja kein Gesetz, daher ist die Einleitung korrekt. Grüße --Iste (±) 15:24, 17. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Dütt is falsch. Notverordnungen sind Gesetze. Das was dort steht versteht niemand...gemeint ist, dass die Exekutive (hier der Reichspräsident) die Legislative (hier der Reichstag) in ihrer Funktion ersetzt, bzw. entsprechende Aufgaben von dieser übernimmt, soweit diese sich in Notzeiten als nicht handlungsfähig erweist.--178.11.198.171 15:27, 17. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Und dann wird in diesem seltsamen Artikel unten auch noch auf die Notstandsgesetzte der BRD (1968) verlinkt, was soll das denn. Das ist insgesamt ein hanebüchener Artikel, der nur "zusammengestoppelt" ist. Baustein.--178.11.198.171 15:33, 17. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Auch wenn sie de facto dieselbe Funktion haben, sind Notverordnungen ganz bestimmt keine Gesetze, sondern dienen, wie du bereits geschrieben hast, als Ersatz für diese. Ich kann in der Einleitung keine falsche Aussage finden, laut der Gesetze von der Exekutive beschlossen werden. Grüße --Iste (±) 15:35, 17. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Zwar erlangen Notverordnungen, wie jede andere Form von Verordnungen auch, im „materiellen Sinne“ Gesetzeskraft, da sie ebenso Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründen, dennoch sind sie formell keine Gesetze und dürfen deshalb auch nicht als solche bezeichnet werden. --Benatrevqre …?! 14:0 Seite) ist.
Fragt nen Juristen. Das ist immer noch falsch - dann bitte erklären, was das bedeutet...--DerGroßeBlub 00:40, 23. Dez. 2011 (CET) Und PS.: Auch das "historisch wird auch von Reichsexekution gesprochen" ist falsch. Das ist eine Anwendung des Artikels 48 der WV die jedoch nichts damit zu tun hat. Das mit den Notverordnungen kommt direkt darunter im gleichen Artikel: Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten. Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen. Der erste Satz betrifft die "Reichsexekution", der zweite das Recht des RP "Notverordnungen" zu erlassen. Und das ist erst der Anfang und Schluss dieses Dramas.--DerGroßeBlub 00:47, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Der Link gehört da rein: da stehen wenigstens einige drin [1]--DerGroßeBlub 01:03, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Link ist nun drin. --Benatrevqre …?! 22:42, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Auch dieses Ding ist falsch: dem Reichspräsidenten weitreichende Möglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand gab (sogenannte Präsidialdiktatur) Es geht hier um die Ersetzung der Legislative (Reichstag) im Krisenfall, nicht um die Ersetzung einer Exekutivgewalt (Reichsregierung) durch die andere (Reichspräsident). Soll ich weitermachen? Das ist leider alles nicht richtig, weil nicht einmal das Konzept der Gewaltenteilung innerhalb einer demokratischen Verfassung verstanden und umgesetzt worden ist.--DerGroßeBlub 01:39, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]