Diskussion:Oberappellationsgericht Darmstadt

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Zitat
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Hohenzollern[Quelltext bearbeiten]

Wohin wanderte die Zuständig für die Hohenzollerschen Lande nach 1850? Später - nach 1866 - lag sie beim OLG Frankfurt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 13:46, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Hiernach beim Preußischen Obertribunal--Karsten11 (Diskussion) 17:13, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Zitat[Quelltext bearbeiten]

Ich will nicht in Zitaten herumändern, aber heißt es wirklich „Provisorische Appellations- und Kassationsgerichtsordnung für den geroßherzoglich-hessichen Landesteil auf der linken Rheinseite“? --Hydro (Diskussion) 19:48, 26. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Das war eben Großherzog Gero, genannt Gero(ß)herzog... Bitte: korrigiere meine Tippos auch in Zitaten.--Karsten11 (Diskussion) 19:59, 26. Apr. 2013 (CEST)Beantworten