Diskussion:Obergericht (Japan)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

In der Literatur (z.B. Lokowandt) lese ich hierfür „Oberlandesgericht“, Wadoku schlägt „Höheres Gericht“ vor. --Asthma 14:53, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es scheint beides benutzt zu werden. Selbst der BGH verwendete in einem Urteil vom 14. 12. 1999 Obergericht Tokyo. Es scheint Oberlandesgericht häufiger verwendet zu werden, vermutlich im Hinblick auf hiesige Bezeichnungen. Verwirrend komt hinzu, dass das im Artikel genannte Obergericht für Geistiges Eigentum sich auf seiner deutschsprachigen Website fast auschließlich als Obergericht bezeichnet – bis auf das Bild oben rechts in dem klein „Oberlandesgericht für geistiges Eigentum“ steht – und die restlichen jeweils als Oberlandesgericht Tokyo, Osaka, usw. --Mps 15:42, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das Lemma Obergericht habe ich genommen als Übersetzung für High Court. OLG klänge mir auch zu ein Bisschen deutsch- oder österreichisch-tümelnd. Pelagus 14:26, 4. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Es kommt eigtl. nicht darauf an, welche Übersetzung wir für knorke halten, sondern was sich in der einschlägigen Literatur dazu findet. Ich habe auf Lokowandt verwiesen... --Asthma 16:41, 4. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Wenn mehrere Bezeichnungen üblich sind, dann haben wir doch ein wenig die Wahl nach Knorkigkeit oder? Gegen OLG spricht auch, dass es sich nicht um ein Landes-Gericht handelt (da Japan Einheitsstaat) Pelagus 17:24, 4. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:07, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten