Diskussion:Oberhof (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von W!B:
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Der Oberhof (Gericht) war keine Berufungsgericht, sondern hatte eine beratende Funktion für die Töchterstädte in einer Stadtrechtsfamilie. Diese Rechtsauskunft wurde in Form eines Schöffenspruchs erteilt und erfolgte vor dem eigentlichen Urteil, der Oberhof stellt also keine Berufungsinstanz dar. --Kantorka 18:14, 7. Jul 2006

Du scheinst recht zu haben, ich habe das mal entsprechend geändert. --Martin Zeise 19:24, 7. Jul 2006 (CEST)
  • dieser text gehört dann als beispielliste in Oberhof (Gericht)
    • Der Oberhof Freiburg im Breisgau war Appellationsgericht für den Zähringer Rechtskreis.
    • Der Oberhof Lübeck war der Lübecker Rat als Appellationsinstanz für Städte mit Lübischem Recht.
    • Der Oberhof Magdeburg war ein Schöffenstuhl in Städten mit Magdeburger Recht.

--W!B: 23:46, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten