Diskussion:Obligationenrecht (Schweiz)

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Ich bin beim Schreiben des Artikels Eduard Gans hierher gekommen. Obligationenrecht gab und gibt es offenkundig auch in anderer Form. Wer hierher klickt wird, demnach einseitig informiert. Wäre schön, wenn das ein rechtskundiger Wikipedianer mal übernehmen würde. Grüße --Coolgretchen 12:20, 1. Okt 2005 (CEST)coolgretchen

  • Erledigt. Sandstein 18:08, 1. Okt 2005 (CEST)

Deutschlandbezug[Quelltext bearbeiten]

Die Infobox zum OR hat starken "Deutschland-Einschlag" und erwähnt Rubriken wie "Neubekanntmachung". Einen solchen Vorgang kennt das schweizerische Recht allerdings nicht.

Ausserdem ist der Hinweis auf das Inkrafttreten am 1.1.1883 schlicht falsch. Es handelt sich beim heute gültigen OR um ein gänzlich anderes Gesetz als beim OR von 1881 (welches aufgehoben wurde durch Artikel 60 Absatz 2 des Schlusstitels des ZGB).

Fühle mich aber weder "ermächtigt" noch befähigt, an dieser Infobox etwas zu ändern. Aber es wäre noch ein Projekt. --80.218.136.169 16:52, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]