Diskussion:Oebisfelde

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Harry8 in Abschnitt Bezeichnung "Stadt"
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Oebisfelde als Grenzort[Quelltext bearbeiten]

Die Zeit von Oebisfelde als Grenzort fehlt irgendwie fast völlig. Das sollte doch mindestens einen Abschnitt wert sein. Ebenso die umfangreiche Abriegelung durch Betonmauern u.ä. am Bahnhof.

85.177.33.173 22:30, 4. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Erwähnt wird eine Bahnverbindung von Oebisfelde über Weferlingen (nach Helmstedt). Reste der Allerbrücke und der Bahndämme in der Gemarkung von Wahrstedt sind noch zu sehen. Darüber wüsste man auch gern Genaueres. Hy 14.07.07

Erste urkundliche Erwähnung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe mich erst im Juli mit einem der Autoren der letzten Stadtchronik unterhalten und er sagte mir, mit der vermeintlichen Ersterwähnung im 11. Jahrhundert sei keineswegs Oebisfelde gemeint, sondern ein ganz anderer Ort in Niedersachsen. Somit müsse man von der Ersterwähnung erst im 13. Jahrhundert ausgehen. Natürlich haben die Stadtväter diese neue wissenschaftliche Erkenntnis nicht gerne gehört und geben weiterhin Broschüren zur 1000-Jahr-Feier im Jahr 2014 heraus. Gruß Juhan 22:09, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Aussprache[Quelltext bearbeiten]

Oe wie Ö oder O? --92.76.144.126 23:09, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Es wird wie Ö ausgesprochen.--MfG Flori 23:31, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Bezeichnung "Stadt"[Quelltext bearbeiten]

Für mich ist nicht so recht ersichtlich, warum die Bezeichnung "Stadt" Bestandteil des Lemmas ist. --Digamma (Diskussion) 21:31, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

@Harry8: Du hast das damals verschoben, könntest du dich bitte dazu äußern? --Digamma (Diskussion) 13:05, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Siehe die Hauptsatzung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, § 1:

"(2) Folgende Ortsteile gehören dazu: [...] Niendorf, Oebisfelde, Rätzlingen, [...] Wassensdorf, Weddendorf und Weferlingen.
(3) Der Ortsteil Oebisfelde führt die Bezeichnung 'Stadt'. Der Ortsteil Weferlingen führt die Bezeichnung 'Flecken'."

Aus meiner Sicht ist die Sache klar: Der Name der Ortsteile ist einfach "Oebisfelde" und "Weferlingen". Die zusätzlich geführten Bezeichnungen gehören nicht ins Lemma - der Artikel über die gesamte Stadt heißt ja auch nicht Stadt Oebisfelde-Weferlingen. Der Artikel Stadt Oebisfelde gehört daher nach Oebisfelde verschoben, der Artikel Flecken Weferlingen nach Weferlingen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:47, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

+1; … auch heißt ein Artikel hier Hamburg und nicht „Freie und Hansestadt Hamburg“. --Vanellus (Diskussion) 14:00, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Das ist ein Irrtum. Es gilt die Regelung, wie sie in Sachsen-Anhalt üblich ist. Dort können die Ortsteile die Bezeichnung "Stadt" oder andere Bezeichnungen voranstellen. Die Hauptsatzung von Oebisfelde-Weferlingen ist die einzige, die dies nicht so deutlich herausstellt. Die Hauptsatzungen anderer Städte sind da deutlicher. Und eine nicht einheitliche Handhabung ist zu vermeiden.
Nebenbei: Die Stadtteile heißen Stadt Oebisfelde und Flecken Weferlingen. Die Ortschaften heißen hingegen Oebisfelde und Weferlingen. MfG Harry8 14:32, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Kurze Frage: Stadt Frankfurt ist demnach falsch? MfG Harry8 14:34, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
In der Hauptsatzung von Oebisfelde-Weferlingen finde ich, dass der Name des Ortsteils „Oebisfelde“ ist und „Stadt“ eine Bezeichnung ist, also nicht Teil des Namens. Dies entspricht ja wohl den Fällen Hamburg, aber auch (Hansestadt) Gardelegen und (Hansestadt) Stendal in Sachsen-Anhalt, die hier alle ohne „Bezeichnung“ geführt werden. „Stadt Frankfurt“ hat mit unserem Fall hier nichts zu tun, was ich wohl nicht begründen brauche. --Vanellus (Diskussion) 14:49, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Das Problem ist - wie ich es angedeutet habe - weitaus vielschichtiger.
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Städten im Land die Möglichkeit gegeben, bei ihren Ortsteilen die Bezeichnung Stadt oder andere Bezeichnungen voranzustellen, wenn sie diese früher als selbständige Gemeinden getragen haben. Davon haben etliche Städte Gebrauch gemacht, weitaus mehr, als ich gedacht habe. Manche Städte haben davon keinen Gebrauch gemacht.
Alle Städte, die davon Gebrauch gemacht haben, haben dies (so weit ich weiß, ich habe etliche überprüft) in ihrer Hauptsatzung klar und deutlich vermerkt. Die einzige Stadt, die - was die Deutlichkeit betrifft - davon abweicht, ist Oebisfelde-Weferlingen. Dort werden vorgesetzte Bezeichnungen angesprochen.
Es ist jetzt die Frage, ob man bei Oebisfelde-Weferlingen eine Ausnahme machen sollte, nur, weil das nicht so explizit in der Hauptsatzung steht.
Ich denke nein und möchte dies hier begründen:
Alle Ortsteile, in deren Namen das Wort Stadt steht, sind keine Städte, sondern eben Ortsteile. Stadt ist ein Namensbestandteil dieser Ortsteile.
Wenn man sagt, ein Ortsteil trage eine Bezeichnung Stadt, führt dies unweigerlich dazu, dass man meint, es handele sich um eine Stadt. Das ist aber nicht der Fall. Die Bezeichnung Stadt können - zumindest bisher - nur Gemeinden tragen. Ein Ortsteil kann aber sehr wohl den Namen Stadt ... tragen, wie dies bei Stadt Frankfurt der Fall ist.
Was hier für Stadt steht, gilt auch für Flecken. MfG Harry8 15:13, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
PS: Meine Meinung über die Regelung in Sachsen-Anhalt ist klar: Das Land hätte die Regelung nicht einführen sollen. MfG Harry8 15:15, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Stadt Frankfurt ist richtig, aber Stadt Wanzleben ist falsch. Das ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Wanzleben-Börde, wo – wie in Oebisfelde-Weferlingen – fein unterschieden wird:
"(2) Folgende Ortsteile gehören dazu: [...] Seehausen, Stadt Frankfurt, Wanzleben, Zuckerdorf Klein Wanzleben.
(3) Die Ortsteile Wanzleben und Seehausen führen die Bezeichnung Stadt."
Robert Weemeyer (Diskussion) 15:23, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Da schau dir aber bitte mal den § 16 an. MfG Harry8 15:28, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Auch den § 19, Abs. 4. MfG Harry8 15:30, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Mit Seehausen habe ich kein Problem, empfehle aber für solche Fälle eine Angabe wie bei Lutherstadt Wittenberg, die das Jahr der Ergänzung des Stadtnamens angibt. Für Oebisfelde sehe ich aber angesichts der Hauptsatzung keinen Grund, das Lemma mit „Stadt“ zu bilden. Einheitlichkeit als Argument halte ich nicht für stichhaltig, da es keinen juckt, ob in einem Artikel Stadt … steht und im anderen nicht. Außerdem müssten sonst alle Städte mit zusätzlicher „Bezeichnung“ (Beispiele siehe oben) entsprechend lemmatiert werden. Die Feinheiten bzgl. der Unterschiede in den Satzungen kann man bei Bedarf im Fließtext erläutern. --Vanellus (Diskussion) 16:26, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ok, damit bin ich einverstanden. Ich werde die Änderungen vornehmen. MfG Harry8 19:40, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten