Diskussion:Offenes Gewässer

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hungchaka in Abschnitt Lemma: Singular verschieben -> Plural?
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Definition ist falsch:[Quelltext bearbeiten]

hier nur ein Hinweis: http://www.umweltserver.saarland.de/Landesrecht/7_Quellen/79_Quellen/793_Quellen/793-1.pdf:

§ 2 Geschlossene und offene Gewässer
(1) Geschlossene Gewässer im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. künstliche Fischteiche und sonstige künstliche Anlagen zur Fischzucht oder
Fischhaltung, sofern sie gegen den Wechsel von Fischen, die das vorgeschriebene
Mindestmaß haben, abgesperrt sind,
2. die übrigen Gewässer, sofern es ihnen dauernd an einer für den Wechsel der
Fische geeigneten Verbindung fehlt,
wenn die Ausübung des Fischereirechts in vollem Umfange (§ 4) nur einer natürlichen
oder juristischen Person zusteht. Ein Gewässer gilt auch dann als geschlossenes,
wenn die Ausübung des Fischereirechts unter Beschränkung auf den Fischfang
(§ 10) auf mehrere natürliche Personen übertragen ist.
(2) Alle anderen Gewässer sind offene Gewässer.

Arcy 19:53, 9. Feb 2006 (CET)

Das ist ein Fischereigesetz. Es liegt nahe, in diesem Kontext den Begriff speziell zu definieren. Deshalb heißt es ja auch einschränkend: „im Sinne dieses Gesetzes“. Der Text ist somit für eine allgemeingültige Definition nicht maßgebend. Lektor w (Diskussion) 06:24, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Lemma: Singular verschieben -> Plural?[Quelltext bearbeiten]

Ein spontaner Gedanke beim Aufrufen, der sich beim Lesen verhärtet, direkt i. d. Einleitung wird auf mehrere andere Gewässerarten direkt im Plural verwiesen: ? Gruß, Hungchaka (Diskussion) 10:08, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Mittlerweile Redundanz-BS -> "Gewässer" gesetzt, imo sollte das Lemma hier verschoben werden -> bisherige IWL „Oberflächengewässer“, siehe Redundanz-Disk, dann ist „Singular/Plural?“ erledigt. Danke, Gruß, Hungchaka (Diskussion) 11:03, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten