Diskussion:Oidor

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Koppchen in Abschnitt Einzelnachweise
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Habilitation[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den folgenden Satz geändert: Oidores waren Letrados, Absolventen einer Universität, mit Rechtswissenschafts Habilitation. Begründung: Der Begriff: Habilitación bedeutet im Spanischen einfach Fähigkeit. Die Letrados mussten nicht an der Uni unterrichten sondern als Richter oder Verwaltungsbeamte rechtlich einwandfreie Entscheidungen treffen.--Christian Köppchen (Diskussion) 16:21, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Letzter Satz: „Peinliche Sachen“[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute, dass peinlich hier nicht im umgangssprachlichen Sinne gemeint ist, sondern wie hier: Blutgerichtsbarkeit. Wenn ja, bitte verlinken, wenn nicht, sollte ein anderes Attribut gewählt werden. Gruß --Malabon (Diskussion) 14:48, 15. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel leidet darunter, dass er außer einem englischsprachigen Einzelnachweis der sich nur auf (Latein)-Amerika bezieht, sonst ohne weitere Angaben ist. Darüber hinaus sehen die Übersetzungen aus dem Spanischen nach Wörterbuch aus: z. B. Sich auf den König beziehend, wurde die Aufgabe der Rechtspflege persönlich wahrgenommen. Die Gerichtsentscheidungen wurden im Namen des Königs gefällt. oder: Am Hof von Alcalá (Cortes de Alcalá) wurde 1348 beschlossen … Die Cortes sind in diesem Zusammenhang entweder als Begriff garnicht zu übersetzen oder als Ständeversammlung, Parlament, Reichstag. Ohne Einzelnachweise oder Quellen bringt das alles nichts. Dass die Kirchengerichte häufig Sachen zu behandeln hatten, die für die Kirche (damals wie heute) ausgesprochen peinlich waren ist sicher richtig. Gemeint ist vermutlich dass die „Kirchengerichte“ auch für die Entscheidungen in Strafsachen (siehe z. B. Peinliche Halsgerichtsordnung) zuständig waren, die von Kleriker begangen worden waren.--Christian Köppchen (Diskussion) 12:51, 17. Apr. 2014 (CEST)Beantworten