Diskussion:Okinoshima (Fukuoka)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Saski in Abschnitt Nur einmal im Jahr, wie durchsetzbar?
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Der Artikel „Okinoshima (Fukuoka)“ wurde im August 2013 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 11.08.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Göttin(nen)[Quelltext bearbeiten]

Weihung: Einer Göttin oder drei Göttinnen ? GEEZER... nil nisi bene 22:21, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Eine. Der Munakata-Großschrein besteht aus drei Einzelschreinen, darunter der auf Okinoshima, in denen je eine von drei Göttinnen eingeschreint ist. Die Insel als ganzes ist dabei Schreingebiet also einer Göttin geweiht. --Mps、かみまみたDisk. 12:42, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Nur einmal im Jahr, wie durchsetzbar?[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren: Da es dort einen Hafen gibt, Schreine, eine Behausung für den Priester und Ausgrabungen stattfanden, wie war das mit der Regel vereinbar, die Insel nur einmal im Jahr betreten zu dürfen? Und wie konnte das Ausgrabungsmaterial Nationalschatz werden, wenn man von dort nichts mitnehmen darf? Ich bin sehr gespannt :) --Saski (Diskussion) 02:40, 11. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Du bist mir zuvorgekommen. Auf einem der Dossiers steht, dass kein Grashalm und kein Stein von der Insel mitgenommen werden darf. Man könnte es so lösen, dass die Entfernung von menschlichem Krempel (Ausgrabungsfunde) die Insel sogar reiner macht. :-) GEEZER... nil nisi bene 09:32, 11. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Keine Regel ohne Ausnahme wie man so schön sagt. Das mit dem Betreten scheint nicht ganz so strikt gehandhabt zu werden. Beispielsweise erschien im Mai diesen Jahres ein Bildband [1] zur Insel vom Photographen Shin’ya Fujiwara und dem Autoren Ryūtarō Abe, die dafür eine Sondergenehmigung zum Betreten und Fotografieren bekamen. Hier ist auch ein Kurzbericht eines Photographen, der auf die Insel von Bauarbeitern die die Hafenanlagen gewartet haben mitgenommen wurde. Er trifft auch auf den Priester der ihn lediglich fragt, ob der die zum Betreten notwendige rituelle Waschung unternommen habe, womit sich die Angelegenheit für den Priester erledigt hat und ihn dann mit zum Schrein mitnimmt. (Danach stoppt der Photograph mit seiner Erzählung, über das was er erlebte, wegen das Tabus über die Erfahrungen dort zu sprechen.) Im allgemeinen gilt jedoch die Regel, dass die Insel nur am 27. Mai besucht werden kann. Wenn größere Sachen wie Ausgrabungen oder Hafen-/Leuchtturmbau problematisch wären, in dem Sinne das man annimmt das die Göttin sich davon gestört fühlen könnte, gibt es ziemlich sicher Zeremonien zur Besänftigung bzw. Kompensation.
Bzgl. der Funde findet sich ein Großteil im Shimpōkan, dem Museum des Munakata-Großschreins, auf dem Gelände des Hauptschreins, d.h. man kann es schon so sehen dass sie von einem Teil (Okinoshima) des Schreins in einen anderen (Museum) überführt wurden (mit ein paar Ausnahmen die im Nationalmuseum ausgestellt sind). Für die Überführung wird es auch eine Zeremonie gegeben haben. Jedes Jahr am 1. Oktober werden z.B. auch die drei Munakata-Göttinnen in einen Mikoshi überführt und dann mit diesen eine Prozession in Form eine Schiffsrundreise veranstaltet [2]. Wenn man die Göttin von der Insel wegbewegen kann, gibt es wohl erst recht Möglichkeiten für Gegenstände – sofern man einen bestimmten Ritus einhält, auch wenn es sonst in der Regel Tabu ist. --Mps、かみまみたDisk. 00:35, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Danke, eure Antworten waren sehr aufschlussreich :) --Saski (Diskussion) 19:24, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Per Gesetz?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mir sind da ein paar Fragen aufgekommen: Ist das Verbot von Frauen auf der Insel eigentlich wirklich im Japanischem Gesetz verankert, oder ist das halt nur eine Vorschrift von irgendwem? Und was würde eigentlich bei Missachtung passieren? (Wobei ich allerdings keine Ahnung über die japanische Kultur habe, nur zur Info.) Dazu: In wessen Besitz ist eigentlich die Insel? Da es ein Wildschutzgebiet ist, müsste es wohl dem Staat gehören, schätze ich einfach aml.
Besten Dank und Grüße, --#Reaper (Diskussion) 22:51, 11. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Nein, dazu gibt es kein Gesetz. Die Insel ist Schreingebiet und damit Privateigentum des Schreins, der dann natürlich auch „Hausregeln“ aufstellen kann. Im Prinzip sind das aber, da tief in der japanischen Kultur verhaftet, eine Art soziale Regeln und Verstöße gelten als sozial unerwünschtes Verhalten. Konkretes Beispiel: Der Berg Ōmine gilt ebenfalls als heilig und für Frauen verboten. Trotzdem wird er immer wieder von Frauenrechtlerinnen aus Protest bestiegen, was aber lediglich zu Protesten seitens des Schreins, sowie Teilen der Bevölkerung und Medien führt, aber keine Anzeigen oder Ähnliches. --Mps、かみまみたDisk. 00:35, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten