Diskussion:Online-Durchsuchung in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Lemma
Zur Navigation springen Zur Suche springen

BKL II?[Quelltext bearbeiten]

In diversen Online-Medien wird das Wort BKA-Trojaner, welches in Wikipedia auf diesen Artikel verlinkt auch gerne für die Ransomware verwendet, die voribt, vom BKA zu sein (Beispiel). Daher wäre es eventuell sinnvoll, eine BKL II zu machen, damit klar ist, dass die andere populäre Verwendung des Wortes "BKA-Trojaner" dem Artikel Ransomware entspricht. --MrBurns (Diskussion) 17:09, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Neuer BKA-Staatstrojaner ist fertig[Quelltext bearbeiten]

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-08/staatstrojaner-bka-onlinedurchsuchung-fertig (wer ist eigentlich 4Soft?) (nicht signierter Beitrag von 46.114.7.5 (Diskussion) 11:38, 15. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

0zapftis[Quelltext bearbeiten]

Beim CCC war das ein Schlüsselwort für den Bundestrojaner. Kann jemand Angaben liefern, was genau mit dieser einprägsamen Zeichenfolge bezeichnet wird/wurde? –– Detlef Lindenthal (Diskussion) 14:42, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Detlef Lindenthal. Ich gebe mich ganz vermessen der Vermutung hin, dass der CCC auf den Fass-Anstich bei Volksfesten anspielt. Wiki-Artikel (nicht signierter Beitrag von 194.174.174.152 (Diskussion) 13:14, 23. Feb. 2016 (CET))Beantworten
Äh, danke für die Antwort, das Faßanstichwort lautet aber Ozapft is (mit O wie Otto); hier hingegen geht es um die Zeichenfolge 0zapftis, also mit Null.
Der CCC-Artikel http://www.ccc.de/system/uploads/83/original/staatstrojaner-report42.pdf läßt mehr oder weniger vermuten, daß die Zeichenfolge 0zapftis vom Hersteller des Trojaners an vielen Stellen eingebaut wurde und nicht erst z.B. durch den CCC vergeben wurde. – Detlef Lindenthal (Diskussion) 17:03, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Staatstrojaner Skygofree WP nicht bekannt[Quelltext bearbeiten]

Android-Smartphones Spionagesoftware Skygofree liest WhatsApp mit

Um Verdächtige zu überwachen, nutzen Polizei und Geheimdienste ausgefeilte Spionagesoftware. Die IT-Sicherheitsfirma Kaspersky Lab hat eine solche Malware nun entdeckt. Sie beherrscht gefährliche Tricks.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/whatsapp-spionagesoftware-skygofree-umgeht-verschluesselung-a-1188210.html

--2003:E5:63CC:6574:155:FE64:8D34:9290 10:40, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten

MiniPanzer und MegaPanzer[Quelltext bearbeiten]

Im englischen Wikipedia gibt den Artikel "MiniPanzer and MegaPanzer", in dem es um gleichnamige Software geht, die auch als Bundestrojaner genutzt wurde. Interessanterweise wurde die Software dann unter der GNU General Public Lizenz veröffentlicht.
Vielleicht hat ja jemand Lust, diese nette Anekdote in den Artikel einzubauen. – cave2596 Diskussion 03:30, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Hessentrojaner[Quelltext bearbeiten]

Sollte in diesem Artikel untergebracht werden, dass Hessen seine Landespolizei gerade ermächtigt hat, einen Staatstrojaner zu verwenden? Falls ja, schlage ich als Text vor:

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (Fußnote: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2018, Seite 324 (§ 15c. Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme) - http://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2018/00013.pdf) ist seit dem 4. Juli 2018 die Polizei des Landes Hessen ermächtigt, Daten aus informationstechnischen Systemen von Personen zu erheben, ohne dass die betroffene Person davon weiß, falls dies zur Abwehr schwerer Straftaten, insbesondere terroristischer, unerlässlich ist.

Gut untergebracht wäre das vermutlich in der Sektion Länder ganz am Ende.

Warum wird Finfisher oder Finspy nicht erwähnt?[Quelltext bearbeiten]

Nach allem, was man liest, ist Finfisher oder Finspy die mächtigste und auch in Deutschland am häufigsten eingesetzte Software für Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ – also das, was man heute Staatstrojaner nennt. Warum steht hier nichts darüber? Auch in Online-Durchsuchung kommt das Wort nicht vor. Bevor ich mir die Mühe mache, das einzuarbeiten, nur um dann gelöscht zu werden, frage ich lieber vorab: Wäre diese Quelle (Netzpolitik.org) hier zulässig? --Thüringer ☼ (Diskussion) 17:34, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Generelle Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel braucht dringend einer grundlegenden Überarbeitung. Oft spiegelt er die Entwicklung der Diskussion um die Online-Durchsuchung von 2007 bis 2010 wider. Die aktuelle Rechtslage wird jedoch ungenügend abgebildet. Die Quellen-TKÜ wird mit der Online-Durchsuchung gleichgesetzt, was aber falsch ist. Ich habe die Einleitung bereits entsprechend bearbeitet. Der komplette Artikel muss aber noch überarbeitet werden. Zudem werden die Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der nachrichtlichendienstlichen Aufklärung, welche jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben, im Artikel durcheinander geworfen.--Asperatus (Diskussion) 18:00, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts und angeblich weitere bevorstehende Gesetzesänderungen[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Änderungsgesetz des Bundesgesetzgebers die Nachrichtendienste der Länder zu Eingriffen ermächtigen soll.

Zudem ist auch ein Blog-Beitrag auf dem ORF mindestens etwas dünn in Bezug auf angeblich weitere bevorstehende Gesetzesänderungen. Dazu müsste man zumindest Beschlüsse des Bundestages finden können.

Zum Änderungsgesetz selbst lassen sich weitere Materialien bei dejure.org finden. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:15, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ist wohl auch eher Quellen-Telekommunikationsüberwachung siehe hier.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:15, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Also, der "Eingriff" in die Geräte steht wortwörtlich im BGBl. und ist somit Gesetz. Was ist denn sonst ein "Eingriff" in ein elektronisches Gerät als ein "Bundestrojaner" (lt. Einleitung mit Thema des Artikels)? Alternativ, in welchen Artikel würdest du es einbauen? Die generelle enzyklopädische Relevanz des Gesetzes wird ja hoffentlich keiner ernsthaft bestreiten wollen... -- Seelefant (disk.) 00:15, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Staatstrojaner braucht es auch für die Quellen-TKÜ. Aber offenbar sind auch 4 FDP-Abgeordnete der Meinung, dass hier auch auf auf dem Gerät gespeicherte Kommunikation zugegriffen werden 'düfe', siehe FAZ-Artikel. Aber ich denke (wenn man über das Änderungsgesetz nicht einen eigenen Artikel schreibt) sollte es zumindest irgendwie in die Artikel zu G10-Gesetz und Telekommunikationsüberwachung.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:49, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Hier ist noch was auf Youtube, Staatstrojaner: JETZT dürfen Handys gehackt & überwacht werden - Anwalt Christian Solmecke - das bezieht sich auf genau dieses "Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzrechts", zum Zeitpunkt dieses Videos fehlte noch die Zustimmung durch den Bundesrat, die haben wir jetzt und das Ding ist in Kraft. Ich bin nach wie vor der Meinung dieses Gesetz steht mit der Online-Durchsuchung eng in Verbindung und gehört in diesen Artikel. Nebenbei finde ich es auch erschreckend dass man in den deutschen Medien, jedenfalls im öffentlich rechtlichen Rundfunk, wenig davon gehört hat. Mir ist das jedenfalls neu, und ich konsumiere täglich was die ARD für wichtig halten. -- Seelefant (disk.) 02:05, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Es handelt sich eindeutig um Quellen-TKÜ. Es geht nur im Kommunikationsdaten. Die Befugnis zur Überwachung sonstiger Daten, die auf dem Endgerät gespeichert sind (Online-Durchsuchung), erhält das Gesetz nicht. Daher hat dieser Absatz in diesem Artikel nichts verloren. Der Begriff des Staatstrojaners ist nicht legal definiert und wird uneinheitlich verwendet. Insbesondere von Kritikern wird er gern benutzt.--Asperatus (Diskussion) 16:02, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
"Staatstrojaner" ist nicht meine Wortschöpfung, sondern aus den genannten Quellen. Die tatsächliche Grenzziehung zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung dürfte in der praktischen Anwendung dieses Gesetzes unscharf sein, jedenfalls erlaubt das Gesetz eindeutig einen "Eingriff" ins Endgerät. Die genannten Abgeordneten, Journalisten und Rechtsanwälte sind - belegt! - der Ansicht, dass hier auch die "ruhende Kommunikation" überwacht werden wird, auf Deutsch, das Gerät durchsucht. Dem gegenüber ist die eindeutige Einordnung als Quellen-TKÜ zur Zeit einzig und allein deine persönliche und gänzliche unbelegte Meinung. Die generelle Relevanz eines Gesetzes, dass den Geheimdiensten neue, umfassende Überwachungsbefugnisse verleiht, steht hoffentlich ausser Frage. Für konstruktive Vorschläge zur Umgestaltung bin ich natürlich offen - der ursprüngliche Absatz hat sich ja schon erheblich gewandelt - aber in deinem wiederholten vollständigen Revertieren und Löschen des kompletten Absatzes fällte es mir schwer, eine konstruktive Auseinandersetzung zu sehen, vor allem da du es, wie gesagt, nicht für nötig zu halten scheinst deine Ansichten irgendwie zu belegen. Nun obendrein noch die vollständige Entfernung des sicher nicht fachsprachlichen, aber öffentlich vielfach nachweisbaren Begriffes "Bundestrojaner"? Was soll das? Dass der Begriff von "Kritikern gern genutzt wird", soll ihn das irgendwie disqualifizieren? Wir sind doch hier kein Staatsorgan! -- Seelefant (disk.) 17:54, 16. Jul. 2021 (CEST

„Bei der im Entwurf vorgesehenen Form der Quellen-TKÜ handelt sich um eine Mischform zwischen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung, wobei weder aus dem Gesetz noch aus der Gesetzesbegründung hinreichend deutlich wird, auf in welchem Umfang auf gespeicherte (Informationen zugegriffen werden soll.“

Insofern (Mischform) hat sich wohl auch nichts im fertigen Gesetz im Vergleich zu dem Entwurf geändert.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:49, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Die (jetzt von mir zitierte) Ermächtigungsgrundlage ist das G-10-Gesetz, Absatz 1a des § 11. Steht das im Verfassungsschutzgesetz jetzt auch noch mal (ggf. so wie vorher zitiert)???--Pistazienfresser (Diskussion) 19:03, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Bezüge zum "Eingriff in" oder die "Veränderung an informationstechnischen Systemen" sowie "gespeicherte Inhalte" finde ich durch das "Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" eingefügt nur in §9 und §11 G-10-Gesetz. Weiter beinhalten die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des MAD-Gesetzes auch eine Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Vielleicht ist der Absatz im Abschnitt über das Verfassungsschutzgesetz nicht ideal aufgehoben; diese Platzierung kam zustande, da dort bereits ein längerer Abschnitt über die Anbahnung des Änderungsgesetzes vorhanden war, dass ja trotz seines Titels nun zahlreiche Gesetze betrifft. -- Seelefant (disk.) 20:25, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
„Weiter beinhalten die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des MAD-Gesetzes auch eine Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung.“ Das ist falsch. Stand der Hinweis auf die Einschränkung von Grundrechten, wie sie das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG fordert, bislang im jeweiligen Paragraphen der Befugnisnorm, ist dieser Hinweis nun als eigener Paragraph ans Ende des Gesetzes gestellt worden. Dies hätte einem auffallen können und wir auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung explizit erwähnt. Bitte hier nicht mit Halbwissen argumentieren oder erstmal die Gesetzesänderung verstehen, bevor hier Behauptungen in der Diskussion oder gar Änderungen im Artikel vorgenommen werden.--Asperatus (Diskussion) 13:30, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Unter Telekommunikationsüberwachung#Rechtliche_Grundlagen wird bislang auf diesen 'Hauptartikel' verwiesen. Sollte die Kontroverse um das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts hier nicht mehr behandelt werden, sollte sie aber wohl zumindest dort aufgegriffen werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:52, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Asperatus, der Absatz ist mehr als ordentlich belegt, dem gegenüber berufst du dich allein auf deine persönliche Meinung. Du forderst einen "Konsens" ein, hast aber bisher keinen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht wie dieser aussehen könnte. Dass ich zu inhaltlichen Kompromissen bereit bin, habe ich durch diverse Änderungen wohl hinreichend gezeigt, aber so geht es nicht weiter. Zu einem Konsens gehören immer zwei. Dein nunmehr vierter Totalrevert stellt einen Verstoß gegen WP:WAR dar, einen fünften werde ich nicht einfach hinnehmen. -- Seelefant (disk.) 00:27, 19. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ist es nicht besser den Artikel in Online Durchsuchung in Deutschland umzubenennen? --Fan (Diskussion) 22:47, 21. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Nun ist der Artikel verschoben. Doppelte Weiterleitungen habe ich aufgelöst. Soll ich die 70 Links auf das alte Lemma anpassen oder kann man das jetzt so lassen. Was ist besser? --Fan (Diskussion) 13:49, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
@Fan-vom-Wiki, bitte verschiebe den Artikel zurück; das alte Lemma war nicht zu beanstanden. Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:22, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo Aschmidt, da bin ich anderer Meinung und berufe mich auf diese Richtlinie. Beste Grüße! --Fan (Diskussion) 17:26, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich sehe ja, dass du anderer Ansicht bist. :) Es wird dir aber aufgefallen sein, dass du seit 2006 der erste warst, der das so sah, und auch auf deinen Vorschlag hin hatte zwei Monate lang niemand reagiert. Deshalb bitte ich dich darum, die Verschiebung rückgängig zu machen und auch die mittlerweile erfolgten Anpassungen in anderen Artikeln zurückzusetzen, denn das ist sehr aufwändig. Nochmals Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:43, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Also das neue Lemma ist mMn definitv eine Verbesserung, weil es das Lemma einfach lesbarer macht. Da sich „Online-Durchsung“ mit Online-Durchsuchung durchaus deckt und es sich eben nicht um zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen des gleichen Ausdrucks handelt, sondern dieser Artikel einfach nur spezifischer (auf DE bezogen) ist, ist das mMn nach ein zweiter Grund das neue Lemma zu belassen. Ganz nebenbei wird sogar der Quelltext in anderen Artikeln vereinfach. So heißt es z. B. im Artikel Staatstrojaner: „Online-Durchsuchung in Deutschland“. Da aber dort noch auf den zweiten Artikel verlinkt wird, ist die doppelt eckige Wikilink-Klammer doppelt so lang. In kaum einem Artikel ist im Fließtext von „Online-Durchsuchung (Deutschland)“ die Rede. Der einzige Grund auf das alte Lemma zu revertieren ist, dass es schon seit 2006 so ist, dass niemand weiter für die Verschiebung ist und dass es sehr aufwändig sei: Wenn es seit 2006 so ist, ist es doch höchste Zeit das endlich zu verbessern! Die anderen sind ja nicht gegen die Verschiebung, ihnen ist es einfach nicht so wichtig. Du bist ja bislang auch allein mit der Position, dass es zurückverschoben sollte. Zum Aufwand: Da weiß ich nicht wie du das genau gemeint hast. Der Aufwand des Revertierens ist nicht hoch: Man muss den Artikel nur zurückverschieben, eine handvoll Weiterleitungen anpassen und nach dem Wikidata-Objekt schauen, denn Artikel habe ich (noch?) nicht angepasst. Oder meintest du den Aufwand den Wikilink in ca. 70 Artikel anzupassen? Keine Angst, das würde ich ja übernehmen, also ist auch das kein Problem. Alles in allem fehlt von dir einfach ein Argument, was an dem alten Lemma besser ist, oder warum meine Argumentation warum das neue Lemma besser ist, nicht schlüssig ist. Bitte, bitte erklär mir das doch einfach, wenn es dir so wichtig ist :) Beste Grüße --Fan (Diskussion) 13:16, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
So funktioniert Wikipedia nicht. Wikipedia ist kein Wunschkonzert, sondern beruht auf Regeln. Klammerzusätze dienen zur Disambiguierung, in diesem Fall nach Geografika. Deshalb war das bisherige Lemma richtig. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:10, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist kein Wunschkonzert, sondern beruht auf Regeln, bitte: „nicht Deutschland (Geschichte) oder Geschichte (Deutschland), sondern Geschichte Deutschlands“. Die Regel dazu ist oben bereits verlinkt. Disambiguisierung triffts hier nicht, aber das habe ich ja oben schon dargestellt. Das neue Lemma ist auch richtig und definitv nicht falsch. Also warum soll zurückverschoben werden? Nach der Polemik der ersten anderthalb Sätze deines letzten Posts weiß ich nicht, ob ich dir nochmal antworten werde. --Fan (Diskussion) 22:22, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Dann sage ich es vorsorglich nochmal etwas ausführlicher: „Ich hätte gerne ein Lemma, das einfacher lesbar ist“ ist kein beachtliches Argument. Wir haben leider genug Erfahrungen mit neueren Accounts, die massenhaft Bearbeitungen vornehmen und dabei ihre Wunschvorstellungen umsetzen, ohne substantielle Verbesserungen zu bewirken. Es ist sehr aufwändig, das alles wieder rückgängig zu machen. Ich dich angesprochen, um das hier (und potentiell anderswo) zu verhindern. Wenn sich andere nicht zu Wort melden, ist das eher ein Zeichen dafür, dass niemand mehr aktiv mitliest, das magst du bitte nicht als implizite Zustimmung werten. Ich habe leider noch nichts von dir gelesen, was deine Aktion stützen könnte, und bleibe deshalb bei meinem Monitum und bei meiner Bitte um Revision. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:10, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Und ebenso vorsorglich möchte ich noch etwas ergänzen: Ich glaube dir ohne weiteres, dass du mit guten Absichten gehandelt hast. Und Wikipedia soll Spaß machen. Aber der Spaß in einem Wiki besteht nicht in einer ungebremsten Selbstverwirklichung, sondern er besteht darin, dass man etwas tut, was den allgemein verabredeten Qualitätsvorstellungen der Community entspricht. Und die entstehen aus der Praxis heraus. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:24, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich gehe auch bei dir von besten Absichten aus :) Und danke für deine Erläuterung. Sehr gerne halte ich mich an allgemeine Qualitätsvorstellungen. Deswegen habe ich ja in die Richtlinien geschaut, die mMn meine Aktion stützen, aber jetzt drehen wir uns im Kreis. Bislang ist deine Position aber eine hier eine Einzelmeinung. Da du ja aber auch nicht revertierst, sondern mich stetig bittest das selbst zu tun, ich es aber selbst mich kann, weil das meinem Bild der Qualitätsvorstellung widerspricht, schlage ich vor, einfach eine Dritte Meinung einzuholen. Falls 3M dir Recht geben sollte, werde ich alles selbst rückgängig machen. Bist du damit ok? --Fan (Diskussion) 15:00, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten