Diskussion:Opferpension

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Opferpension oder Opferrente[Quelltext bearbeiten]

Dieses Dokument des Bundestages (PDF; 68 kB) spricht von Opferrente. Bitte Begriff klären.--BKSlink 13:22, 11. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das Gesetz nennt beids nicht, [1],im text aber als Rente bezeichnet. Nach Kugle würde ich jetzt auch denken Opferrente, aber es gibt auch genug offizielle Seiten, die von Pension reden. -- Fano 13:39, 11. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hab mal die eine Weiterleitung von "Opferrente" hierher angelegt. Ginge auch andersrum aber in der Öffentlichkeit ist "Pension" glaube ich geläufiger (sie auch Links) und hier isses halt schon mal. K.A. wie die Zahlung im juristischen Fachsprech heißt, danach wird auch kaum jemand suchen. Ggf kann man's immer noch dahin verschieben. -- Papphase 18:57, 11. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der offizielle Sprachgebraucht dürfte wohl irgendwas a la "Besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz" oder sowas in der Art sein. Kein Wunder, dass sich das im Alltag nicht durchsetzt. Daher halte ich Opferrente wie auch Opferpension für ein geeignetes Lemma. --NeXXor 22:23, 11. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Im Behördenbriefwechsel hierzu steht als Betreff
"Besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz (sogenannte Opferpension)".
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:14, 23. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Hinweis. Damit war die Verschiebung von gestern und die anschließende Änderung offensichtlich überflüssig. Der ganz offizielle Titel ist für ein Lemma jedoch etwas sperrig wie ich finde. --NeXXor 19:32, 23. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja - kein Mensch sucht über den "offziellen Namen". Übrigens: Mein Hinweis entstammt "meinem" Briefwechsel mit dem NRW-Regierungspräsidium in Detmold - ich habe keine Ahnung, ob das "allgemein und überall" so gehandhabt wird! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:41, 23. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Also es deckt sich zumindest sehr gut mit der Vermutung, die ich hier bereits vor einiger Zeit angestellt habe. Bleibt nur zu klären, ob wir Opferrente oder Opferpension als Lemma wählen. Liebe Grüße --NeXXor 22:44, 23. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Noch was gefunden: Auf dem monatlichen Überweisungsträger steht nur "Opferpension" (und eine Nummer, aber keine sonstige Bezeichnung). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 09:36, 24. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Womöglich unterscheidet sich die Bezeichnung sogar nach Bundesländern (?). Ich hab das Lemma auf Grundlage der Informationen von Dr.cueppers jedenfalls wieder auf Opferpension geändert. Es grüßt --NeXXor 10:04, 24. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

In der rehabilitierungsrechtlichen Literatur ist ganz überwiegend von "Opferrente" die Rede, der Begriff "Opferpension" hat sich dort nicht recht etablieren können (siehe etwa diese Entscheidung des Kammergerichts). Entsprechend sind auch die Trefferzahlen in der größten juristischen Datenbak beck-online. Auch die neue Gesetzesinitiative des Bundesrates zu § 17a StrRehaG spricht von "Opferrente" ([2]). Gleiches gilt für das Schrifttum, etwa: Wermelskirchen: Die Rechtsprechung zum Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, in: Neue Justiz 2008, S. 342 (auch im hiesigen, von mir angelegten Artikel Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ist von "Opferrente" die Rede). Aus diesen Gründen erscheint es mir sinnvoll, den Artikel unter Opferrente abzulegen (mit Redirect von "Opferpension"). Philipp Mützel 11:20, 24. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube, wir könnten diese Argumentation beliebig fortführen, da beide Begriffe wohl geläufig erscheinen. Ich habe das mit dem Betreff auf dem Überweisungsträger schwerer gewichtet, da es offenbar vn der Quelle kommt. Absolut korrekt ist wohl nur Besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz, was auf Grund der Sperrigkeit und des Beamten-Deutsch als Lemma wohl untauglich ist. Vielleicht sollten wir das aber in den Einleitungssatz einbauen. Opferrente erschien mir als Bezeichnung noch etwas umgangssprachlicher als Pension, aber das ist wohl eher subjektives Empfinden. --NeXXor 10:59, 25. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie fehlt eine passende Kategorisierung zur DDR-Geschichte/Opposition. Nur scheint mir die Kategorie Kategorie:Geschichte der DDR nicht angebracht zu sein, und sowohl Kategorie:DDR-Opposition als auch Kategorie:Opfer der DDR-Diktatur sind personenbezogen, also hier m.E. nicht anwendbar. Gibt es weitere Kategorien, die passen könnten? Gruß --NeXXor 08:52, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Eine Bezugnahme nur auf die DDR passt hier auch deswegen nicht, weil auch die vor der DDR-Gründung von den sowjetischen Besatzungsbehörden ab 8. Mai 1945 Inhaftierten (siehe Speziallager) betroffen sind. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:14, 23. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Das weiß ich. Leider gibt es für die SBZ-Opfer vor 1949 keine Kategorie. Ich habe das damals schonmal auf den Diskussionsseiten der jeweilgen Kategorien (Opfer der DDR-Diktatur/Opfer des Stailinismus) bemängelt. Ich habe jetzt mal beide hinzugefügt. Das Problem mit der Personenbindung besteht jedoch fort. Vielleicht findet jemand ja passendere Kategorien. --NeXXor 10:08, 24. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich finde das Lemma zu allgemein gewählt. Schließlich gibt es auch Pensionen für Opfer des Faschismus. Die möchte ich aber nicht gern unter "Siehe Auch" hier aufführen. Wie wäre es mit einer BKL?--Rita2008 12:26, 5. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Eine Suche nach dem Lemma bei Google ergibt, dass dieser Begriff offensichtlich nahezu ausschließlich für die finanzielle Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur verwendet wird. Ebenso handelt es sich hierbei um eine Begriff, der auch von offiziellen Stellen verwendet wird. Insofern ist das Lemma zutreffend. Auf die finanzielle Entschädigung wird aktuell doppelt verlinkt (Geschichte, Siehe auch). Allerdings könnte man die Einleitung um einen weiteren Satz ergänzen. Es grüßt --NeXXor 00:09, 6. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe jetzt wenigstens einen Begriffsklärungshinweis eingefügt.--Rita2008 15:07, 6. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kritik der Opferverbände[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die Kritik in den Konjunktiv gesetzt. Die Opferverbände kritisieren, dass eine VVN-Rente einkommensunabhängig gezahlt werde, die "Opferrente" nicht. Das ist falsch. Einkommen aus Renten und Pensionen werden bei der "Bedürftigkeitsprüfung" bei der Opferrente nicht berücksichtigt. Richtig schreibt deshalb Andreas Lämmel in seinen Informationen zur SED-Opferpension (PDF; 138 kB):

Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit oder vergleichbare Leistungen unberücksichtigt. Dies bedeutet, dass in der Regel spätestens mit Erreichen des Rentenalters ein Anspruch auf die monatliche besondere Zuwendung besteht, sofern keine anderen anrechnungspflichtigen Einkommen vorhanden sind, die die Einkommensgrenzen überschreiten.

Dass auch Bezieher von VVN-Renten, also Menschen die vor mindestens 68 Jahren verfolgt wurden, im Rentenalter sind, versteht sich von selbst. Tatsächlich sind sie, wenn sie heute noch leben, weit über 90 Jahre alt.

Im Übrigen: Als die Bezieher von VVN-Renten vor 1989 in der DDR noch nicht so alt waren, erhielten sie keineswegs in jedem Alter VVN-Rente. Diese wurde erst ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres gezahlt. VVN-Renten waren immer eine Alterssicherung. Auch wurden VVN-Renten als Sonderrecht des Beitrittsgebietes übergeleitet. Die Renten betreffen nur ehemalige DDR-Bürger. Siehe auch: Verfolgter des Naziregimes.

Dass alle Verfolgten des Naziregimes diese Zahlungen erhalten, ist leider nicht wahr, das belegt die aktuelle Dskussion um das Ghettorentengesetz, in der es im Übrigen "auch nur" um 250,- EUR je Monat geht. . (nicht signierter Beitrag von 80.153.19.5 (Diskussion) 14:24, 10. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

Zukunft des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Leider veraltet der Artikel zunehmend: Zwar wurde der ab 1. Januar 2015 geltende Betrag der Opferrente aktualisiert, die Bemessungsgrenzen sind aber auf dem alten Stand, auch werden die neuen Debatten um den Bezugskreis und den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nicht thematisiert. Ich möchte anbieten, auf diesen Artikel hier zu verzichten und stattdessen auf den von mir regelmäßig aktualisierten Artikel Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, in dem auf alle Punkte eingegangen wird, weiterzuleiten. Wie ist denn der Meinungsstand hierzu? Philipp Mützel (Diskussion) 19:19, 2. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]