Diskussion:Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wie wäre es mit einem Bild zum Aufbau der Gerichtsbarkeit? -- SPS 19:38, 9. Sep 2005 (CEST)

Datei:Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit Neu.PNG
Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die Idee ist gut. Zur Umsetzung einige Anmerkungen:

  • Die Farbgebung ist allgmein zu heftig. Die Aussagekraft der verschiedenfarbigen Pfeile für die Rechtsmittel geht in der Buntheit unter. Ich schlage vor, Hintergründen , Spalten, Zeilen usw. mit weniger Farben zu gestalten und auf Farben sehr geringer Intensität herabzusetzen.
  • Die Richter am Bundesgerichtshof tragen rote und nicht wie die Richter des AG, LG und OLG schwarze Roben. Vielleicht kann das umgesetzt wertden.
  • Eine "Handelskammer" gibt es nicht. Der Spruchkörper heißt "Kammer für Handelssachen". Handelskammer führt zu Verwechslung mit den Industrie- und Handelskammern.
  • Die Beisitzer der Kammer für Handelssachen sind keine "Schöffen", sondern "Haldelsrichter".
  • Der in Strafsachen tätige Einzelrichter beim AG heißt "Strafrichter".
  • Die Schaubilder für Zivilkammer und Kammer für Handelssachen sind verwechselt.
  • Es wird übersehen, dass gegen die erstinstanzlichen Urteile der Zivilkammer und der Kammer für Handelssachen Berufung zum OLG gegeben ist.
  • Es wird übersehen, dass gegen die zweitinstanzlichen Urteile des OLG in Zivilsachen Revision zum BGH gegeben sein kann (bei Zulassung durch OLG oder auf Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH).
  • Amtsgerichtliche Urteile in Zivilsachen können nicht mit der Revision zum OLG angefochten werden.
  • Die seltenen Fälle der Sprungrevion unter Umgehung der Berufungsinstanz sollten, eventuell durch getrichelte Pfeile, gekennzeichnet werden.
  • Vielleicht ist das Rechtsmittelsystem zu kompliziert, um es umzusetzen und man sollte sich zunächst auf die Darstellung der verschiedenen Spruchkörper bei diesem grundlegenden Artikel beschränken.

--Andrsvoss 11:53, 10. Sep 2005 (CEST)

So, habe eine neue Version hochgeladen. Noch Fehler? -- SPS 21:57, 10. Sep 2005 (CEST)

Gegen die Urteile des OLG in Strafsachen findet keine Revision an den BGH statt. --Andrsvoss 14:16, 11. Sep 2005 (CEST)
Über Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts entscheidet natürlich nicht die Große Strafkammer, sondern die Kleine Strafkammer, die im Falle einer Berufung gegen ein Urteil des erweiterten Schöffengerichts mit einem zweiten Berufsrichter besetzt werden muß (§ 76 Abs. 1 und 3 GVG)
Die Große Strafkammer ist regelmäßig in der Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern tätig.


Aufbau der Seite[Quelltext bearbeiten]

Aus Sicht eines Nicht-Juristen würde es mich wirklich interessieren, wie denn das ganze auch für das Zivilrecht aussieht. Die Gliederung des Artikels, wie auch die Grafik, legen nahe, dass es zwei Stränge gibt (Straf- und Zivilrecht), die abgehandelt werden müssen. Die Gliederung am Anfang ist so, wie der Artikel zur Zeit ist, ein wenig zu fein gemessen am Inhalt. --Milchglas 20:52, 5. Jul 2006 (CEST)

Anmerkungen zu Änderungen[Quelltext bearbeiten]

25.02.10, 20:29 Uhr, Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Habe die Hyrachie der Überschriften generell um eins nach oben eingestuft, damit diese nicht nur im Quellcode zu erkennen ist. Am Inhalt selber habe ich nichts geändert. (ohne Benutzername signierter Beitrag von 193.196.64.2 (Diskussion | Beiträge) )

In der Grafik zum Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden sich Fehler. Auf Strafrechtsseite fehlt die Möglichkeit der Revision von OLG zu BGH, wenn OLG in erster Instanz entscheidet (§ 135 GVG). Auf Zivilrechtsseite fehlt die Sprungrevision von AG und LG zu BGH (§ 566 ZPO, § 133 GVG), die Möglichkeit der Revision von OLG zu BGH (§ 542 I ZPO, § 133 GVG), die Möglichkeit der Berufung von AG zu OLG in Fällen des § 119 I Nr. 1 GVG und evtl. des § 119 III GVG. -- Legality 10:48, 6. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Willkommen bei Wikipedia! Da du was davon zu verstehen scheinst (bin selber völlig fachfremd): Ändere es! Nur Mut --LungFalang 11:19, 6. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn es sich nur um einen Fehler im Text gehandelt hätte, dann hätte ich vielleicht den Mut aufgebracht. Der Fehler ist allerdings in der Grafik. Und ich weiß nicht, wie ich das ändern kann. Vielleicht bin ich hier aber auch falsch mit dieser Anfrage? -- Legality 14:39, 6. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn Du einen Fehler in einem Artikel findest, dann bist Du auf dessen Diskussionsseite (ADS) - also hier - genau an der richtigen Stelle. Weiteres - weil es nicht direkt mit dem Artikel zu tun hat - auf Deiner Diskussionsseite. --LungFalang 16:28, 6. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Gemeinsame Straf- und Zivil-Urteile[Quelltext bearbeiten]

Eine SPD-Bundesjustizministerin hatte angeregt, daß Strafgerichte vor allem in Körperverletzungs- u.ä. Angelegenheiten öfters eine Regelung anwenden, neben der strafrechtlichen Verurteilung des Täters gleich auch über den zivilrechtlichen Schadenersatz zu entscheiden (was Gerichte offenkundig immer noch nicht gerne machen). Hat da jemand nähere Infos? --User1812011 02:15, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Nennt sich Adhäsionsverfahren und hat in der WP sogar einen eigenen Artikel (sofern der nicht mittlerweile gelöscht worden ist). Habe es unter "siehe auch" eingeordnet, sicherlich kann jemand anders das besser schreiben und dabei auch sichten. Die Ministerin war m.W. Herta Däubner-Gmelin (Schreibweise ohne Gewähr). --93.197.167.74 19:52, 29. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]