Diskussion:Ordnungspolizei (Hessen)

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Opihuck in Abschnitt Revertierung der Änderungen vom 14.12.2023
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Ordnungspolizei in Hessen[Quelltext bearbeiten]

Seit Juli 2005 tragen die Hilfspolizeibeamten die von Gemeinden beschäftigt werden, die Bezeichnung „Ordnungspolizeibeamter“ und ihre entsprechenden Dienststellen die Bezeichnung „Ordnungspolizei“. Diese Maßnahme soll den Stellenwert der Ortspolizeibehörde unterstreichen. In Frankfurt am Main wird nach öffentlicher Beschwerde von Bürgern, die vom Rechtsanwalt Jens Jörg Hoffmann initiiert und prominent durch Michel Friedman vertreten wurde, derzeit an den Fahrzeugen die Beschriftung „Ordnungspolizei“ wieder gegen „Ordnungsamt“ zurück getauscht.

Das ist nicht überall so. Insbesondere im Südhessischen Raum erfolgte diese Umbenennung. Andere Gemeinden Hessens haben den Schritt nie vollzogen udn warten nun auch sicher erst mal die endgültige Entscheidung ab. --Andy.s 14:08, 22. Apr 2006 (CEST)

Es gibt seit einigen Wochen eine Diskussion über die Umbenennung der hessischen Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten in "Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte". Zu Recht wird der Begriff "Ordnungspolizei" kritisch gesehen, wenn man sich vor Augen führt, dass diese im Dritten Reich zur Struktur der SS gehörten. Aber auch der Begriff "Hilfspolizei" ist in gleicher Weise fragwürdig und kritisch zu betrachten. Der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, hat im Zusammenhang mit der "Lösung der Judenfrage" 50.000 Hilfspolizeibeamte bestellt, die in vielfacher Weise an verbrecherischen Handlungen gegen Juden und ander Menschen beteiligt waren. Seit Jahr und Tag beschäftigen die Städte und Gemeinden (in allen Bundesländern) Bedienstete in ihren Ordnungsbehörden, die mit Aufgaben der Gewahrenabwehr betraut sind. In Ausübung dieser Tätigkeit sind diese Bediensteten Polizeivollzugsbeamte. Man könnte auch annehmen, dass wir uns längst auf dem Wege der Rekommunalisierung von Polizeiaufgaben befinden. Deshalb sei die Frage erlaubt, warum die Kommunen nicht grundsätzlich städtische Polizeibeamtinnen und -beamte mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Ausbildung und Austattung dieser Bediensteten beschäftigen. Diese Bediensteten wären dann entweder "kommunale Polizei" oder man geht von der Überlegung aus, den Polizeibegriff aus einem zu definierenden Berufsbild ganz heraus zu lassen. (nicht signierter Beitrag von Benutzer:Andy.s (Diskussion | Beiträge) 14:08, 22. April 2006 (CEST))

Löschung des Links polizeistern.de[Quelltext bearbeiten]

Tut mir leid, ich hatte deinen Diskussionsbeitrag übersehen, und eben schon wieder den Link gelöscht - sollte keine Provokation o.ä. sein. Ich habe den Link entfernt, weil er meiner Meinung nach nicht mit den Richtlinien für weblinks (Wikipedia:Weblinks) vereinbar ist: Bringt der Link wirklich einen Mehrwert, oder kann man alle Informationen auch hier nachschlagen (z.B. unter Ordnungsamt)? Bei der Gelegenheit: Den anderen Link solltenw ir evtl auch mal kritisch hinterfragen: Letzte Aktualisierung im Frühjahr 2005...--King 16:50, 23. Apr 2006 (CEST)

Jein - Ordnungsamt ist halt nicht gleich Ordnungsamt - je nach Bundesland gibts da gewaltige Unterschiede in den Aufgaben / Kompetenzen, bzw. schon von Stadt zu Stadt. Den Begriff Ordnungsamt gibts teilweise nicht mehr - nennt sich dann einerseits Amt für ..Verkehr... und ein zweites Amt, was "Sicherheit- und Ordnung / Gefahrenabwehr" im Namen führt ... oder eben Ordnungspolizei. Ordnungspolizei selbst kennzeichnet aber eben Ämter die wesentlich mehr Vollzugsaufgaben, sprich klassische Polizeiaufgaben übernehmen als Ordnungsämter. Das Ganze ist zur Zeit noch in der Entwicklung und sollte m.E. hier dann auch entsprechend fortgeschrieben werden. --Andy.s 18:13, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten

In Frankfurt am Main heisst die Truppe seit einigen Tagen ganz offiziell "Stadtpolizei". Fahrzeuge und Dienstbekleidungen sind entsprechend "gepimpt"... Mike, Frankfurt, 09:50, 12. Juni 2007

Neufassung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel, nachdem mir doch etliche höchst fragwürdige Ausführungen inklusive eines sehr phantasievoll gestalteten, aber komplett falschen Infokastens begegnet sind, wesentliche Teile des Artikels neu geschrieben. Ich hoffe sehr, dass die unter IPs sich hier einbringenden Mitwirkenden die jetzigen Ausführungen, die gesetzes- und literaturbasiert sind, im Falle künftiger Beteiligung zur Kenntnis nehmen. Zur Erinnerung: Die WP ist eine Enzyklopädie. Sie ist kein Forum, die eigene Weltanschauung zum Besten zu geben. --Opihuck 14:04, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Weitere Ergänzungen zur innerkommunalen Stellung und zu den Aufgaben der Ordnungspolizei/Stadtpolizei habe ich gestern und heute eingetragen. Ich bitte nochmals darum, davon abzusehen, § 99 HSOG als Beleg für eine gesetzliche Zulassung der Bezeichnung Ordnungspolizei/Stadtpolizei anzuführen. Der Gesetzgeber hat dort nur die Dienstbezeichnung der Bediensteten, die vollzugspolizeiliche Befugnisse haben, geregelt. Die Etablierung als Organisationseinheit ist im HSOG weiterhin unterblieben. Auch Stadtpolizeibeamter ist weiterhin nicht zugelassen. --Opihuck 12:59, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Revertierung der Änderungen vom 14.12.2023[Quelltext bearbeiten]

Die Änderungen der IP musste ich leider revertieren. In den beiden Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main kommt das Wort Stadtpolizei nicht einmal vor; es sind somit glatte Fehlzitate. Die Namen von Leitern der Stadtpolizei haben keine enzyklopädische Relevanz; sie haben keinen höheren Rang als der Leiter eines Ordnungsamtes; überwiegend sind sie sogar rangnieder. Auch im Übrigen erreichen die Änderungen kein enzyklopädisches Niveau. Es fehlen für aufgestellte Behauptungen, die schon bei bloßer Lektüre unzutreffend erscheinen, die Belege. Nochmals: Wikipedia ist eine Enzyklopädie zur Wiedergabe gesicherten Wissens und kein Forum, die eigenen privaten Ansichten darzustellen. Vor einer Wiedereinstellung bitte erst hier auf der Disk Konsens darüber herstellen. --Opihuck 09:11, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten