Diskussion:Ostpreußische Kulturstiftung

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Barbara Fürchtegott in Abschnitt § 96 BVFG
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Verein?[Quelltext bearbeiten]

Ist das nicht eher ein Verein mit Sitz in Ansbach? +Kategorie:Ansbach; ±Kategorie:Stiftung in DeutschlandKategorie:Verein (Bayern) --Matt1971 (Diskussion) 08:03, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Kein Verein, eine Stiftung (Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. - siehe Stiftung). Aber Ansbach ist korrekt, dort ist das Registergericht: Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen. Quelle: http://www.ostpreussisches-landesmuseum.de/ueberuns/traegerschaft.html Grüße --Mef.ellingen (Diskussion) 10:51, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

§ 96 BVFG[Quelltext bearbeiten]

Wegen [1] in der Suche [2] nach § 96 BVFG abgehängt. --Barbara Fürchtegott (Diskussion) 04:19, 16. Sep. 2023 (CEST)Beantworten