Diskussion:Oswald Freisler

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"deutscher Jurist "während der Zeit des Nationalsozialismus"[Quelltext bearbeiten]

Die unbegründete Löschung durch eine IP stammte nicht von mir, scheint mir aber im Ergebnis richtig. Wann eine Person gelebt hat, ergibt sich aus Geburts- und Sterbedatum. Die Zeitdauer des NS-Staats ist eine allgemeinkundige Tatsache. Deshalb ist kein aufklärender Hinweis etwa in der Art erforderlich ist, dass der Dargestellte im Ort X gelebt habe, der in lange vergangener Zeit, was vielfach übersehen werde, eine Enklave im Staat Y gewesen sei, in dem Z geherrscht habe. "Während der Zeit des Nationalsozialismus" stellt eine nicht erforderliche zeitliche Zuordnung dar. Korrekt müsste es hier sogar heißen "während der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus", denn spätestens ab der Anwaltszulassung wohl im Jahr 1924 traf die Bezeichnung Jurist auf F. zu. Dass dieser die Republik ablehnte, ändert nichts daran, dass er bis 1933 noch neun Jahre darin lebte. Außerdem müsste eine solche Zuordnung auch in andere Personenartikel aufgenommen werden und zwar unabhängig davon, ob der Dargestellte den NS-Staat unterstützt hat. Das kann nicht richtig sein.

Stattdessen kann in die Kategorie:Jurist (Nationalsozialismus) einsortiert werden, die lange diskutiert wurde.--Lexberlin (Diskussion) 16:18, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten