Diskussion:Otto III. (Brandenburg)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Proofreader in Abschnitt nicht die gründungsväter??
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Landesteilung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat zur Zeit (zumindest) noch einen großen Schwachpunkt - im Kapitel "Ottonische und Johanneische Linie" heißt es:

Die Landesaufteilung sprach Otto und seinen Nachkommen Brandenburg/Spandau mit dem Teltow und Barnim zu, während sein Bruder Johann in Stendal/Salzwedel residierte und neben der Altmark, die als Wiege Brandenburgs bis 1806 zur Mark gehörte, das Havelland und die Uckermark regierte.

Diese Informationen hatte ich mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengesucht. Erstens ist diese Darstellung unvollständig (an welche Linie ging beispielsweise die Neumark) und zweitens kommt mir die Verteilung geographisch sehr unlogisch vor. Es wäre knorke, wenn hier jemand genauere Informationen hätte und einbauen könnte. --Lienhard Schulz Post 08:52, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ist erst einmal weitgehend geklärt, die geographischen Gesichtspunkte standen (jedenfalls laut U. Michas) tatsächlich nicht im Vordergrund. Falls jemand noch detailliertere Informationen beisteueren kann: immer hochwillkommen. --Lienhard Schulz Post 18:09, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Die Anteile wurde nach einem bestimmten Verfahren ausgelost, das im Artikel Märkische Fürstenchronik geschildert wird. --Ulrich Waack (Diskussion) 23:05, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Kommentar von 217.80.83.129 in Diskussion verschoben[Quelltext bearbeiten]

Kommentar von 217.80.83.129 zu Abschnitt "Familie und Nachkommen"

Hier sind I und III vertauscht; es muss natürlich heissen Doppelstandbild von Otto III und Johann I --Betateschter (Diskussion) 22:37, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

nicht die gründungsväter??[Quelltext bearbeiten]

folgender argumentation kann ich nicht folgen bzw. halte sie für sophistisch: "Die beiden Markgrafen können somit nicht als Gründungsväter Berlins gelten, hatten aber am Ausbau der Stadt entscheidenden Anteil und privilegierten den Ausbau (extructio loci) durch Stadtrechtsverleihung spätestens um 1240.[14]" die beiden werden als gründungsväter nicht der ansiedlung am ort, sondern der STADT berlin angesehen, weil sie der siedlung das STADTrecht verliehen...! --HilmarHansWerner (Diskussion) 00:40, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ich sehe darin nichts Sophistisches. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Siedlung und einer Stadt. Es war eben nicht so, dass Johann und Otto um 1240 Berlin/Cölln "auf der grünen Wiese" eine Stadt gegründet hätten. Die Doppelsiedlung bestand seit den letzten Jahren des 12. Jahrhunderts, also vor der Regierungszeit der beiden Brüder, und hatte zunächst kein Stadtrecht. Aus der Zeit vor 1240 gibt es praktisch keine Urkunden, aber wir wissen aus Grabungsbefunden, dass Berlin/Cölln bei der Stadtrechtsverleihung bereits mehrere Jahrzehnte lang besiedelt war. Was Johann und Otto getan haben, war daher nicht die Gründung von Berlin/Cölln oder die Ansiedlung der Bewohner, sondern die Verleihung des Stadtrechts und der Ausbau der bestehenden Doppelsiedlung. Ich weiß nicht, wie sich das noch eindeutiger im Artikel formulieren lässt, halte das aber für klar und nachvollziehbar. --Proofreader (Diskussion) 11:08, 8. Okt. 2023 (CEST)Beantworten