Diskussion:Otto Liebmann (Verleger)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Kein objektiver Standpunkt in der Einleitung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wieso "(Jurist)" im Lemma??[Quelltext bearbeiten]

Liebmann war Verleger, kein Jurist (er hat soweit ersichtlich überhaupt nicht studiert). Lemma also bitte ändern. (nicht signierter Beitrag von 84.161.215.182 (Diskussion) 18:32, 29. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

Stimmt auffallend. Ein Ehrendoktor macht keinen Juristen. Kümmere mich drum. Gruß, --Björn 18:36, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Kein objektiver Standpunkt in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Für den Satzteil "der bekannteste Kurzkommentar ist der „Palandt“, für den Liebmann die Vorarbeit leistete." wird ein Einzelnachweis angeführt, in dessen Vorspann es heißt: ""Den" Palandt kennt jeder Jurist. Er wird nach der jüngsten Entscheidung des herausgebenden Verlags auch weiter so heißen – und damit nicht dem Andenken desjenigen gerecht, dessen Idee er eigentlich war, meint Jonas Höltig."

"für den Liebmann die Vorarbeit leistete" und "nicht dem Andenken desjenigen gerecht, dessen Idee er eigentlich war" sind keine Tatsachen, sondern eine Meinung, die man füglich bezweifeln kann. Tatsache ist, dass zum Verlagsprogramm des Liebmann-Verlags die Reihe "Kurzkommentare in Baumbach'scher Erläuterungsweise" zählte. Band 7 der Reihe war der BGB-Kommentar von Loening/Basch/Straßmann, den Beck nach dem Verlagserwerb mit neuem Einband unter eigenem Namen (wie lange?) weiter vertrieb, innen mit der Angabe "Ausgabe Verlag Otto Liebmann 1931", wie im Artikel zum Kommentar ersichtlich unter dem oberen Bild. Parallel ließ Beck, wohl ab 1934, von mehreren Autoren unter Leitung von Gustav Wilke einen neuen BGB-Kommentar erarbeiten, der 1938/39 erstmals erschien. Dass die Autoren bei Loening/Basch/Straßmann abgeschrieben hätten, hat wohl bis jetzt niemand behauptet. Wie groß die Auflage des früheren Kommentars war, scheint unbekannt. Dass schon die erste Auflage des "Palandt" 5.000 Exemplare betrug und man sogleich noch eine fast unveränderte zweite Auflage absetzen konnte, dürfte in erster Linie dem Namen des in Juristenkreisen bekannten Prüfungsamtspräsidenten geschuldet sein, der selbst kaum etwas beigesteuert hatte, und in zweiter Linie dem Inhalt, der sich auf der Höhe der Zeit, nämlich der NS-Zeit(!) befand. Soweit man in "Baumbach'scher Erläuterungsweise" kommentiert hatte, mag man Baumbach eine Vorarbeit zuschreiben, gehört aber nicht in diesen Artikel.

Ich möchte den Satzteil "für den Liebmann die Vorarbeit leistete" streichen. Ansonsten müsste das als Meinung dargestellt werden, gehört aber m. E. allenfalls in den Artikel über den Kommentar. Alles andere gehört zu den Umständen des Verlagsverkaufs, der mit den unterschiedlichen Meinungen im hiesigen Artikel dargestellt ist. --Lexberlin (Diskussion) 15:21, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten