Diskussion:Out-of-area-Debatte

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hiram Abiff in Abschnitt Jugoslawien
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Jugoslawien[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Aussage, Außenminister Kinkel habe sich zur Rechtfertigung seiner Entscheidung auf die Grundsätze des Exekutiven Kernbereichs bezogen, für problematisch. Zum einen ist diese Aussage im Artikel nicht belegt, zum Anderen findet sich dieses Argument in der Stellungnahme der Bundesregierung im konkreten Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht wieder. BVerfGE: 121, 135 - 175 Im Übrigen ist mE dies ein Fall des konstitutiven Parlamentsvorbehalts und damit eher eine Frage des (Art. 115a GG). Soweit die behauptete Aussage von Kinkel nicht belegt wird, würde ich den Link auf den Artikel Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung entfernen. --Hiram Abiff Δ (Diskussion) 16:19, 28. Apr. 2020 (CEST).Beantworten