Diskussion:Outdoor-Growing

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 94.176.244.27 in Abschnitt Rechtliches
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Es ist unrichtig, Hanfstecklinge seien in Österreich legal, rechtlich ist es auf jeden Fall eine Grauzone (meinen auch Anwälte), es gibt auch gelegentlich Durchsuchungen und Beschlagnahmungen (und dann Anzeigen). Erst im Frühjahr 2005 musste ein Geschäftsführer eines Hanfshops in Wien wegen des Verkaufs von Hanfstecklingen in Untersuchungshaft das Geschäft wurde für einige Zeit geschlossen, danach musste der Verkauf von Stecklingen eingestellt werden. Vor einigen Jahren war es kein Problem in Hanfshops Stecklinge zu bekommen, neuerdings wird aber seitens der Polizei strenger durchgegriffen da es einfach nicht stimmt Stecklinge währen in Österreich generell legal. Habe deshalb diesen Abschnitt aus dem Artikel genommen. --195.3.113.157 17:52, 4. Jan 2006 (CET)

Danke! Man lernt nie aus. Gruss --Freetoast 23:07, 4. Jan 2006 (CET)

Hanfrecht in Österreich

Hanfanbau ist grundsätzlich sowohl im Wachstumsstadium als auch in der Blüte erlaubt, ausser mit dem Vorsatz der Suchtgiftgewinnung oder bei anderwärtigen Verstoß gegen das SMG. Hanf wird in der heutigen Zeit wieder vermehrt benutzt um zum Beispiel aromatische Kräuter, Kosmetika, Industriematerialien, Lebensmittel und vieles mehr herzustellen. Weiters haben sich Hanfpflanzen als wunderbare Duftblumen in unseren Gärten etabliert. Ähnlich einer Rose erfreuen sich die heutigen Gärtner über Aussehen, Wuchs und Duftpotential dieser wunderschönen Zierpflanzen. Sie vertreiben mit Sicherheit jede lästige Mücke oder auch Gelsen durch ihren Duft von deinem Balkon. In unserem Sortiment findest du Hanfblumen die auf Geschlecht, Robustheit im kompletten Wachstumszyklus und intensiver Fruchtfleischentwicklung mit zum Teil sehr harzigen, ins Aug stechenden Kristallen (und daher mit riesigem Duftpotential) geprüft worden sind. Wir können daher sagen das wir uns bemühen ständig daran zu arbeiten ein ausgezeichnetes Niveau an Zierpflanzen bieten zu können. [[1]] Transmind 22:52, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Selten so eine verlogene dreiste Werbung in der Wikipedia gelesen.--Ulf 21:58, 10. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Anbau[Quelltext bearbeiten]

In zwei der drei deutschsoprachigen Länder ist dieses Outdoor-Growing lt. Artikel illegal, in einem nur geduldet. Dennoch wird beschrieben, welche Voraussetzungen für den Anbau gegeben sein müssen. Sollte man dann also beim Artikel "Amoklauf" ebenfalls einen Absatz "Vorbereitung" einarbeiten oder doch besser den bei Outdoor-Growing herausnehmen?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:21, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Habe gerade bei Amoklauf gesehen, daß dort auch eine Art Anleitung steht. Lassen wir's also. Leicht entsetzt:--Dem Zwickelbert sei Frau 11:23, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Seh's genauso, denke das hier kann als Erledigt angesehen werden.. --Kuuhkuuh 18:00, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Reichliche Fehler[Quelltext bearbeiten]

1. Der Einleitungssatz: "Outdoor-Growing (auch Guerilla-Anbau oder Guerilla-Growing) bezeichnet den Anbau von Hanf im Freiland, in der Regel zur Gewinnung von Cannabis-Drogen. Er stellt damit das Gegenstück zum Indoor-Growing dar." --> sollte ersetzt werden durch "...bezeichnet im Sprachgebrauch der Konsumenten den Anbau..." oder ähnliches.
So wie es da momentan steht ist es nicht angemessen für die wikipedia.
2. "Angesichts steigender Schwarzmarktpreise und der teilweise schlechten Qualität des erhältlichen Marihuanas steigt die Zahl der Konsumenten, die ihre Droge selbst anbauen, ständig an."
Gibt es dafür irgendeine Quelle? Oder ist das 'nur so ein Gefühl' eine 'persönliche Wahrnehmung'? Ohne Quelle muss dieser Satz raus. Das selbe gilt für den nächsten Satz.
3. "Die Grundvoraussetzung einer jeden Pflanzung ist Saatgut von hoher Qualität. Dieses Saatgut wird auf dem Postwege aus den Niederlanden, Spanien, Österreich, England oder der Schweiz bezogen."
Der erste Satz ist inhaltlich falsch.
Der zweie Satz ist sinnlos, subjektiv (POV) und nicht belegt. Dies mag ja in Deutschland so sein, ist jedoch keine allgemein-gültige Tatsache.
Ohne Quelle muss er raus.
4. "...da diese sonst die weiblichen bestäuben würden, die selbst dann nur noch sehr wenig THC bilden würden"
Dieser Satz ist miserabel formuliert und inhaltlich nicht belegt. Welche Quelle behauptet, bestäubte und samenbildende Pflanzen würden weniger THC enthalten?

Neben diesen vier Beispielen finden sich in diesem Artikel weitere 'schlechte' Formulierungen, inhaltilche Behauptungen die nicht belegt sind, viel zu viel POV usw.
Insgesamt ein äußerst fragwürdiger, schwacher und möglicherweise irrelevanter Artikel. (nicht signierter Beitrag von 80.219.131.219 (Diskussion | Beiträge) 02:47, 18. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

sollte wohl lieber mit Rücksichtsloses überschrieben sein. Die Strafbarkeit ist das Einzige, was den Autoren dazu einfällt? Das Bepflanzen von öffentlichem Raum ist Sachbeschädigung nach §303 des deutschen Strafgesetzbuches. Auch Privatgrundstücke dürfen ohne die Erlaubnis des Eigentümers nicht bepflanzt werden. Daraus ergibt sich nach §862 BGB sogar ein Schadenersatzanspruch. BTW: Die BGB-Paragrafen §94 und §946 regeln, dass man mit der Ausbringung von Saatgut auf fremden Grundstücken das Recht an denselben und allem, was daraus wächst, verliert.

Ich finde es ausgesprochen gemein, einem Privatmensch solche Pflanzungen unterzuschieben und sich dadurch eine weiße Weste zu verschaffen (auf Kosten des Grundbesitzers, der in Erklärungsnot kommt).--Ulf 22:07, 10. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

...und ergänzt.--Ulf 23:17, 10. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Hier fehlt noch die Rechtslage ab dem 01.04.! --94.176.244.27 09:55, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten