Diskussion:Palästinensische Terroranschläge von 1969 und 1970 gegen die Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 29 Tagen von 2A09:BAC2:1D95:18FA:0:0:27D:44 in Abschnitt In zwei der drei Fälle gegen Israel
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Flug 330[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist keine Verjährung eingetreten. Wird da noch ermittelt oder gibt es noch Haftbefehle? --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:40, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

«Im Gegensatz zur Schweiz ist in Deutschland das Strafverfahren im Fall des Anschlags von Würenlingen nie eingestellt worden; Anklage erhoben haben aber auch die deutschen Justizbehörden nie.»
Quelle: Marcel Gyr: Schweizer Terrorjahre: Del Pontes seltsame Rolle im Fall Würenlingen in Neue Zürcher Zeitung vom 21. Januar 2016.
«In Deutschland ist das Verfahren noch nicht eingestellt. Dort verjährt Mord nicht. Jetzt sind sogar die Haftbefehle für die damaligen Täter neu erlassen worden. Vielleicht aufgrund des ARD-Dok-Filmes. Vorher gab es jahrelang keine Haftbefehle, weil die Akten verschwunden waren. Wohin, weiss niemand.»
Quelle: Marc Brupbacher: Todesflug Swissair 330: Weshalb wurden die Täter nie gefasst? (Memento vom 6. Juli 2010 im Internet Archive), Tages-Anzeiger vom 25. Juni 2010. --KurtR (Diskussion) 22:19, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zitat Ziegler[Quelltext bearbeiten]

Es geht um diese Einfügung von Benutzer:Wandervogel: ...und auf eine Anklageerhebung gegen palästinensische Verdächtige des Anschlages zu verzichten. «Das war ein Bestandteil des Abkommens», sagte Jean Ziegler im Blick. Zur Referenz: Blick.ch, gemäss Text stammt der Artikel aus dem SonntagsBlick. Somit zitiert hier der SonntagsBlick den Blick, also ist dieser Artikel nicht die Quelle des Zitats. Geht man auf die Suche nach der Originalquelle findet man in der Blick-Zeitung vom 23. Januar 2016 folgendes: Die entscheidende Frage aber ist: Wurde der Fall Würenlingen nie zur Anklage gebracht, weil dies Teil des Stillhalteabkommens war?

«Das war ein Bestandteil», sagt Ziegler in einer spontanen Reaktion auf diese Frage. Man stelle sich nur einmal vor: Ein Schweizer Staatsanwalt hätte Anklage erhoben und internationale Haftbefehle gegen palästinensische Täter ausgesprochen – der nächste Terrorakt wäre vorprogrammiert gewesen. In einem zweiten Telefonat, sich der Brisanz der Aussage bewusst geworden, schwächt Ziegler ab: «Das ist meine persönliche Meinung!»

Wie man sieht, ist das Ganze hier differenzierter dargestellt. Das Weglassen des zweiten Telefonats im Sonntagsblick mit dem Zusatz "der persönlichen Meinung" ist ein ziemlicher happiger Fehler des Journalisten. Somit ist die jetzigen Darstellung auf Wiki nicht mehr gerechtfertigt. Was lernen wir daraus? Immer die Originalquelle überprüfen! --KurtR (Diskussion) 21:59, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten

seltsames Lemma[Quelltext bearbeiten]

"die Schweiz" war vielleicht Schauplatz der Anschläge, aber die Anschläge waren sicher nicht "gegen die Schweiz" gerichtet, sondern gegen Israel (und ja, ich lese das NZZ-Dossier auch sehr aufmerksam). --Edith Wahr (Diskussion) 23:40, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "in der Schweiz" wäre falsch, da die Swissair-Maschine nach Jordanien entführt wurde. Mit der Entführung wollten die Terroristen vom Staat Schweiz die verurteilten Terroristen freipressen. Somit war die Entführung direkt "gegen die Schweiz" gerichtet. Die Terroranschläge wurden damals von der Schweizer Bevölkerung sehr wohl als Bedrohung und Angriff auf das Land wahrgenommen und haben die Schweiz an den Rand einer Staatskrise gebraucht. Ausserdem ist es auch ein Angriff gegen ein Land, wenn Terroristen auf einem Flughafen einen Terrorakt verüben. Viele der Toten des Flugzeugabsturzes waren Schweizer und die Swissair hat zwei Flugzeuge verloren. Natürlich wollten die Terroristen Israel treffen, steht auch so im Artikel, haben aber trotzdem in die Schweiz grosses Leid gebracht. Somit finde ich den von mir gewählten Titel korrekt.--Wandervogel (Diskussion) 20:50, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Die NZZ am Sonntag schreibt heute: Die Entführung war der dritte und letzte Schlag von palästinensischen Befreiungskämpfern gegen die Schweiz: 1969 kam es zu einer Schiesserei auf dem Flughafen Kloten, im Februar 1970 brachte eine Bombe eine Swissair-Maschine über Würenlingen zum Absturz, 47 Personen fanden den Tod.[1] --KurtR (Diskussion) 20:59, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Geheimabkommen=These[Quelltext bearbeiten]

Bisher ist das angebliche Geheimabkommen eine These, kein bewiesener Fakt. Solange dies nicht bewiesen ist, sollte es auch dementsprechend in den Wikipedia-Artikeln stehen. Es sind mehrere Wiki-Artikel betroffen, danke fürs Mitanpassen. Lesetipp: Ex-Spitzendiplomat Franz Blankart: «Mit der PLO gab es keinen Geheimdeal» und Bundesrat war gegen Verhandlungen mit der PLO. --KurtR (Diskussion) 01:51, 6. Feb. 2016 (CET)Beantworten

In zwei der drei Fälle gegen Israel[Quelltext bearbeiten]

Durch Zufall war das Schweizer Flugzeug betroffen, geplant war eine andere Maschine. Im zweiten Fall, am Flughafen Zürich, war es eine israelische Maschine, die angegriffen wurde. --2A09:BAC2:1D95:18FA:0:0:27D:44 08:58, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten