Diskussion:Parke nicht auf unseren Wegen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Denalos in Abschnitt Sachbeschädigung
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Ausbau[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen:

  • Juristische Beurteilung nach altem und geändertem Recht bzgl. Sachbeschädigung erledigtErledigt
  • Ausführungen zum Klebeort (Scheibe ohne Sichtbehinderung, Scheibe mit Sichtbehinderung, Lack, Rückspiegel) erledigtErledigt
  • Unterschiedliche Ausführungen des Klebers, gummiert/festklebend/ohne Klebstoff erledigtErledigt
  • Varianten des Klebers ("Eure sind breit genug!)/ mit bzw. ohne Ausrufezeichen
  • Bild eines Aufklebers (bitte fremde Urheberrechte beachten)
  • Wikifizierung

und vermutlich noch vieles mehr. @Denalos:, @Velocipedus: --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 13:54, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Entstehungszeitpunkt[Quelltext bearbeiten]

Die Aktion gab es in Hamburg mindestens seit 1978. Es hat also mindestens 2 Jahre gedauert, bis sie bekannt genug war, um die Relevanzkriterien des Spiegel zu erfüllen. Für einen echten Erstnachweis müsste man Sponti-Blättchen von damals durchsuchen. -- Olaf Studt (Diskussion) 14:56, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

1978 hat gerade die Diskussion über Radwege angefangen [1] und 1979 wurde der ADFC gegründet. Der Zeitpunkt des Spiegels könnte stimmen.-- Beademung (Diskussion) 15:08, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Sachbeschädigung[Quelltext bearbeiten]

Ob das Anbringen eines Hinweises unter einem Scheibenwischer eine potentielle Sachbeschädigung ist, läßt sich nicht abschließend klären, auf alle Fälle kann es jedoch nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Insbesondere im Winter kann das Loslösen eines Scheibenwischers von einer vereisten Scheibe eine Sachbeschädigung darstellen - genau das ist der Grund, warum die Ordnungsämter in Berlin im Winter keine Zettelchen unter die Scheibenwischer pappen. --Denalos(quatschen) 15:14, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Warum sollte der Sticker "Parke nicht auf unseren Wegen" direkt hinter den festgefrorenen Scheibenwischer geklebt werden? -- Beademung (Diskussion) 15:22, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Weil auf einer festgefrorenen Scheibe nichts hält (erst recht kein Kleber), also kann durchaus jemand auf die Idee kommen, das unter den Scheibenwischer zu klemmen, und das kann dann eben Sachbeschädigung sein (müsste ich mal raussuchen, denn da gab's entsprechende Klagen, deshalb macht das Ordnungsamt das im Winter in Berlin auch nicht mehr). --Denalos(quatschen) 15:48, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Wenn die Scheibe so zu ist, wird eh abgeschleppt ;-) -- Beademung (Diskussion) 17:46, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten
In Berlin wird nur da abgeschleppt, wo wirklich eine Gefahrensituation vorhanden ist oder die Busspur verstellt wird oder eine andere echte Behinderung erzeugt wird, und dass auch nur in einigen Gebieten. In der Regel bekommst Du einfach ein Knöllchen. Das heißt, Du kannst Dich mal so richtig sch... hinstellen (auch längere Zeit), ohne dass das Konsequenzen hat (außer einem Knöllchen). --Denalos(quatschen) 18:11, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten