Diskussion:Parklicht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 165.225.72.110 in Abschnitt Pflicht
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Nur auf der linken Seite?[Quelltext bearbeiten]

"So funktioniert z.B. das Parklicht bei einigen Modellen von Volkswagen nur links, weil man in Deutschland nur in Fahrtrichtung parken darf."

Das ist mir neu, bei welchen Modellen soll das denn sein? Und außerdem darf man in Einbahnstraßen doch auch auf der linken Seite in Fahrtrichtung parken... --TheHand 14:43, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Außerhalb geschlossener Ortschaften[Quelltext bearbeiten]

Laut dem momentanen Eintrag darf das Parklicht nicht außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden. Meinem momentanen Lernbögen nach aber schon. Was ist jetzt richtig? (nicht signierter Beitrag von 87.155.118.196 (Diskussion) 19:58, 22. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Pflicht[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist undeutluch inwieweit eine Pflicht besteht, das Parklicht zu nutzen. --Excolis (Diskussion) 21:46, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Es besteht nicht mal eine Pflicht, überhaupt Parklicht im Auto verbaut zu haben. Keines meiner bisherigen Autos hatte so etwas. Allerdings will ich mir nicht vorstellen, was passiert, wenn ich das Auto irgendwo mit eingeschaltetem Standlicht über Nacht stehen lasse. Die kleine Batterie dürfte dann auch am nächsten Morgen leer sein.--165.225.72.110 08:01, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten