Diskussion:Parkscheibe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kandschwar in Abschnitt DDR-Parkscheibe noch erlaubt?
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Genauigkeit von 15 Minuten[Quelltext bearbeiten]

"Genauigkeit von 15 Minuten" müsste doch eher "Genauigkeit von 30 Minuten" heißen, oder? --Saibo (Δ) 16:02, 2. Jun 2006 (CEST)

Ja. Vielleicht hat da jemand an die mittlere Abweichung gedacht. – 91.4.27.195 22:36, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mit Uhrwerk illegal?[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte, nur der Betrieb mit Uhrwerk wäre illegal. Ich hab mal eine in einem Katalog gesehen, da stand, dass man die mit einem Hebel anhalten kann. Entsprechender Gebrauch müsste doch erlaubt sein? – 91.4.27.195 22:38, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wenn das Aussehen einer Parkscheibe (Bild 291 StVO) entspricht, dann ist ein solcher Artikel erlaubt. Die angezeigte Zeit darf dann aber nicht mehr weiterlaufen. --Sassenburger (Diskussion) 21:25, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

15 h parken[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz, vor allem in der Westschweiz, wurden lange eigene Parkscheiben verwendet, die ein Parken (schweiz. Parkieren) bis zu 15 Stunden erlaubten (in Basel die "roten Zonen"). Im Jahre 2000 wurde dann die "Euro-Parkscheibe" eingeführt, die im Grunde die in Deutschland und anderen Ländern schon länger bekannte Form meint - die alten Parkscheiben und mit ihr die roten Zonen wurden zum Jahreswechsel 2002/2003 aufgehoben.[1] Soweit ich mich erinnere ist nach deutschem Recht die maximale Parkdauer mit blauer Parkscheibe auf 6 Stunden maximal begrenzt. Damit ist im Grunde kein Parken über einen Arbeitstag hinweg (P+R Parkplatz!) möglich, und das ist in meinen Augen ein echtes Manko der blauen Parkscheibe. GuidoD 09:35, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Reset[Quelltext bearbeiten]

Einfaches Weiterstellen der Uhr zählt natürlich nicht. Zur Kontrolle, ob ein Fahrzeug bewegt wurde, schreiben Politessen [in Köln] die Position zweier Radventile auf (auf 4 Uhr und auf 2 Uhr im Rund). Man kann natürlich versuchen, dem entgegenzuwirken, indem man mal kurz vor und zurückrollt - das ist immer noch nicht legal, legal wäre es aber, wenn man ausparkt, mindestens soweit weg fährt, dass ein anderer einparken kann, und sich dann wieder auf den Platz stellt. GuidoD 22:50, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Genauer gesagt: ein anderer Verkehrsteilnehmer muss die realistische Möglichkeit gehabt haben, den freiwerdenden Parkplatz zu nutzen. Nur ausparken, ein paar Meter nach vorne fahren und sofort wieder rückwärts einparken reicht dafür nicht. Wenn man in einer Gruppe mit zwei Autos unterwegs ist, kann man das Problem umgehen, indem man die Autos nahe beieinander parkt und dann nach Ablauf der erlaubten Parkzeit einfach die Plätze "tauscht". (nicht signierter Beitrag von 193.116.24.237 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 25. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Beschränkter Zeitraum[Quelltext bearbeiten]

Was muss man auf der Parkscheibe einstellen, wenn die Benutzung der Parkscheibe zeitlich eingeschränkt ist (z.B. von 8-18Uhr) und man um 6 Uhr ankommt? Ist sowas eventuell für den Artikel interessant, oder nur für mich? Ich konnte in den Weiten des Internets jedenfalls keine Antwort finden. --Ufudu 09:57, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Antwort: Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist immer die tatsächliche Ankunftszeit einzustellen. Da die Parkscheibenpflicht in deinem Beispiel erst um 8 Uhr beginnt, ist man auch bei wahrheitsgemäß eingestellter Ankunftszeit (6 Uhr) berechtigt, bis 10 Uhr dort zu stehen (dasselbe gilt sogar, wenn man um 18 Uhr am Vortag ankommt). Es dürfte allerdings auch nicht schädlich sein, die Parkscheibe auf 8 Uhr einzustellen, da zwischen 6 und 8 Uhr sowieso keine Kontrolle stattfinden wird: in dem Zeitraum, in dem keine Parkscheibenpflicht besteht, gibt es ja nichts zu kontrollieren. (nicht signierter Beitrag von 193.116.24.237 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 25. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich muss auf einen Fehler in der Antwort aufmerksam machen. Die Parkscheibe muss in diesem Fall auf 8 Uhr gestellt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Einschränkung beginnt. Wer seine Parkscheibe auf 6 Uhr einstellt, riskiert ein Bußgeld wegen falsch eingestellter Parkscheibe. -- Oger61 15:28, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Verkehrszeichenbilder im Text[Quelltext bearbeiten]

Eine Bitte: Könntet ihr die vielen im Text eingebauten Verkehrszeichen, die allein zum Abschnitt Deutschland gehören, irgendwie anders strukturieren? Vielleicht mit einer Galerie unterhalb vom entsprechenden Abschnitt? Im Moment ziehen sich die Bilder am rechten Rand entlang an allen beschriebenen Ländern vorbei bis (je nach eingestellter Browserschriftgröße) ganz nach unten. Eventuell ist ja das eine oder der Bilder nicht zwingend notwendig?

Da ich nicht aus Deutschland bin, möchte ich mich nicht so gern inhaltlich bzw. strukturell in den deutschen Abschnitt einmischen. - Danke für allfällige Reaktion. --Elisabeth 20:51, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Form und Beschaffenheit der Parkscheibe[Quelltext bearbeiten]

Ich konnte die Informationen im Artikel über die Form und Beschaffenheit der deutschen Parkscheibe nicht validieren. Nach ausgiebiger Recherche in der im Artikel als Quelle angegebenen VwV-StVO konnte ich lediglich folgenden Hinweis finden:

"Einzelheiten über die Ausgestaltung der Parkscheibe gibt das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt."

Wo sind denn nun also Farbe, Abmessungen, Anzahl Ebenen usw. geregelt und einsehbar? 2010-08-27T14:09:26 89.13.139.213

Google erbringt zumindest mehrere Berichte über Parkscheiben, die nicht standardkonform sind, dieser hier ist zum Beispiel älter als der Wikipedia-Artikel (als nicht rück-abgeschrieben). Mit den Extra-Begriffen aus jener Quelle findet man auch schnell weitere Funde, z.b. Die deutsche Parkscheibe / Hamburger Abendblatt mit Verweis auf "In Teil II der StVO steht unter §41 (Vorschriftzeichen) bei Absatz 2, Nummer 8, das Bild 291: die Mutter aller Parkscheiben.". Vielleicht findest du da weiteres. GuidoD 14:35, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Und hier noch ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (pdf), Zitat: "Nach der StVO ist als Parkscheibe nur das als Bild 291 abgebildete Muster zugelassen. Die einzelnen Merkmale für die Gestaltung der Parkscheibe finden Sie in der beiliegenden Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. Nov. 1981. Abweichungen hiervon, beispielsweise inden Maßen, der Farbgebung oder der Zeitanzeige (z. B. Digitalanzeige) sind unzulässig.". Angehängt ist der Text der Verlautbarung

„Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist als Parkscheibe nur das als Bild 291 abgebildete Muster zugelassen. Im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und für die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung derStVO und in Anpassung an die CEMT -Entschließung das ab 1. Januar 1982 im Bereich der CEMT -Mitgliedsstaaten geltende Muster der Parkscheibe bekannt.

  1. Das Bild 291 StVO ist 110 mm breit, 150 mm hoch und besteht aus zwei Bildebenen.
  2. Die obere Bildebene enthält die festen Inhalte gemäß Bild 291 a "Parkscheibe, obere Bildebene" mit einem Kreisringausschnitt, in dem ein Teil der unteren Bildebene sichtbar wird.
  3. Die untere Bildebene ist drehbar und gegen selbständiges Verstellen gesichert hinter der oberen Bildebene zu befestigen; sie trägt den Inhalt gemäß Bild 291 b "Parkscheibe, untere Bildebene". Der Drehpunkt ist 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt.
  4. Ziffern und Schrift sind nach DIN 1451, Teil 2 "Schrift für den Straßenverkehr', die Farben nach DIN 6171 "Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen -Farben und Farbgrenzen -" auszuführen.
  5. Für die Herstellung erforderliche Urbilder beider Bildebenen der Parkscheibekönnen bei Bedarf von der Bundesanstalt für Straßenwesen, Fachgruppe V 3.1, Brühler Str. 1, 5000 Köln 51, zur Verfügung gestellt werden.
  6. Werbung auf der Rückseite der Parkscheibe ist zulässig.
  7. Die Parkscheibe ist ausreichend licht-, temperatur- und feuchtigkeitsbeständig und ausreichend bruch- und abriebfest herzustellen.“
StV 12/36,42.41-291: "Parkscheibe (Bild 291 StVO)", Nr. 237, Bonn, den 24, November 1981

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Schön dass der Artikel jetzt auch Abschnitte zur Situation in Österreich und in der Schweiz hat. Nur reicht das leider nicht, um ihn zu internationalisieren, denn die Einleitung schildert nach wie vor die spezifische Situation in Deutschland, ohne überhaupt zu erwähnen, dass es sich um die deutsche Strassenverkehrs-Ordnung handelt, auf die Bezug genommen wird. --80.219.237.193 12:23, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Schweiz: Ende Zeitbeschränkung blaue Zone[Quelltext bearbeiten]

Die angegebene Zeit "frei ab 18 Uhr" stimmt gemäss Auskuft der Stadtpolizei Winterthur (man hat mir den entsprechenden Passus der Verordnung vorgelesen) NICHT. Erst ab 19 Uhr gilt die einstündige Beschränkung nicht mehr. Es muss von 17.31 bis 18.00 die Parkscheibe mit Ankunftszeit 18 Uhr eingestellt werden, und von 18.31 bis 18.59 muss 18.30 eingestellt werden. Vielen Dank auch für den falschen WP-Eintrag. Nachdem ich mich extra vorher hier schlau gemacht hatte, dasrf ich nun CHF 40 Busse zahlen, weil ich um 18.30 keine Parkscheibe mehr ins Fenster gelegt habe. (nicht signierter Beitrag von 194.209.14.50 (Diskussion) 15:08, 20. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Mal abgesehen vom inhaltlichen Fehler ("von 18.31 bis 18.59 muss 18.30 eingestellt werden") hätte ich gern gewusst, um welche Bestimmung es geht. Geht es darum, dass auch außerhalb der Zeit der Parkbeschränkung eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit ausgelegt werden muss? Ist die folgende Beschreibung der Wortlaut, auf den man sich bezogen hat? GuidoD 15:59, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
http://www.stapo.winterthur.ch/upload/file/2011_OBZ_Einstellen_Parkscheibe.pdf
Ich habe den Wortlaut der Ordnungsbestimmung ergänzt. Und anscheinend macht der Bußgeldkatalog keinen Unterschied, ob man ohne Parkscheibe dastand oder zulange - und die Blaue Zone gilt eben werktags durchgängig. Man verzichtet in den Nachtstunden gnädigerweise aber auf die Anbringung. Gerade in der Mittagszeit, wenn man "mal eben" nur kurz anhalten will, kann ein fehlende Parkscheibe aber scheinbar sehr wohl ein Knöllchen einbringen (dann gilt nämlich Satz 1 der angegebenen Ordnungsbestimmung). Ob ich das persönlich sonderlich sinnvoll finde, will ich mal lieber nicht hinschreiben. GuidoD 16:55, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ein Knobelaufgabe war, was eigentlich passiert, wenn man die Parkuhr auf 18:00 stellt. Erst die Erläuterung des ASTRA (Bundesamt für Straßen der Schweiz) zeigt, dass dann eine Parkzeit bis 19:00 gilt - man geht nämlich explizit davon aus, dass man bei Ankunft um punkt 18:00 die Parkscheibe auf 18:30 stellt, sodass eine Parkscheibe mit 18:00 eindeutig anzeigt, dass man vor 18:00 ankam und dadurch folglich maximal eine Stunde parkieren darf. GuidoD 12:06, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Parkbeginn[Quelltext bearbeiten]

vielleicht liest hier eine Behörde mit: warum steht nicht auf der Scheibe "Ankunftzeit ( Parkbeginn)". Dann hätte ich gestern meine Parkscheibe richtig eingestellt und müsste nun nicht ein Ordnungwidrigkeitsverfahren wegen falsch eingestellter Parkscheibe über mich ergehen lassen. Gestern habe ich um die einzustellende Zeit gerätselt und ich habe falsch getippt. Es ist einfach alles zu bescheuert. Wenn die Nachricht über die Bußgeldhöhe kommt, stelle ich sie ein--95.222.139.118 06:52, 23. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hmmm, und wo ist jetzt der Unterschied von Ankunftszeit / Parkbeginn? Was haste denn falsch eingestellt? Und zu welchen Varianten haste gerätselt? GuidoD 17:13, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wahrscheinlich hat die IP die Zeit inkl. möglicher Höchstparkdauer eingestellt. Da diese jedoch in der Zukunft liegt, gibt es halt ein Bußgeld. Beschriftungen von Parkscheiben zur Ausbildung zum Fahrzeugführer ohne Kenntnisse sind hier nicht nötig. Jeder Fahrer sollte die Regeln der StVO kennen! Besonders vergessliche können sich ja einen entsprechenden Aufkleber auf die Rückseite der Parkschiebe kleben. Das Bußgeld sehe ich da eher als Erinnerungshilfe, damit die IP das gelernte nicht wieder so schnell vergisst.--Salino01 (Diskussion) 13:50, 2. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Besser im länderspezischen Artikel aufteilen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, solange es noch kein europäisches einheitliches Gesetzgebung hierzu gibt und die Parkscheiben auch noch unterschiedlich aussehen können, sollte auch der Artikel entsprechend Länderspezifisch aufgeteilt werden. Dieses "hin-und-her" und die Sprünge, vom Geschichtsteil in Länderspezifische Details, dann wieder irgendwie was "sonstiges" ist irgendwie unbefriedigend. Gruß kandschwar (Diskussion) 20:22, 29. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Schon für die "klassischen" Pappscheiben gibt's ja ne Menge zu erzählen, ... unten bei sonstiges gab's halt schon was dazu, und wer weiß, vielleicht wird ja die neue Regelung auch wieder abgeschafft. ;) ... GuidoD 23:01, 29. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Und für was bist Du jetzt? Auslagern? Ich verstehe es jetzt nicht so ganz. Gruß kandschwar (Diskussion) 19:05, 30. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ist eine Parkscheibe so wichtig? Es gibt im übrigen eine EU-einheitliche Pappscheibe, die in allen Ländern anerkannt werden muss - steht im Abschnitt Geschichte... der allerdings relativ weit nach unten gerutscht ist, weil man die DACH-Regelungen vorn hat. Da der Geschichte-Abschnitt nicht sehr lang ist (im Gegensatz zum en-wiki), tausche ich das zumindest mal nach oben. GuidoD 10:54, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dass die angeblich einheitliche Pappscheibe in allen (EU-)Ländern anerkannt werden muss, halte ich für ein Gerücht. Das steht auch so nicht im Abschnitt Geschichte. Da steht nur, dass man sich darauf geeinigt hat, dass die Parkscheibe (nur) einen Zeiger hat. Dem wurde z.B. in Österreich mit der Änderung Mitte der 1990er Genüge getan (wohl im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt). Während in Deutschland eine "Karenzzeit" zwischen Abstellen und einzustellender Ankunftszeit von einer halben Stunde vorgesehen ist, ist es in Österreich nur eine Viertelstunde. Im Österreich-Abschnitt steht demnach auch eindeutig, dass zwar für gewöhnlich deutsche und Schweizer Scheiben akzeptiert werden, ein Rechtsanspruch darauf aber nicht besteht und man sich im Fall eines Strafmandats nicht darauf berufen kann. Eine rechtskonforme Einstellung mit einer deutschen Scheibe ist nach österreichischer Rechtslage auch gar nicht möglich, da mit dieser Halbstundeneinstellung die Viertelstunden-Ankunftszeit nicht eingestellt werden kann. Umgekehrt steht ja auch eindeutig im letzten Absatz von Deutschland, dass die Verwendung einer anderen als einer deutschen Parkscheibe nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit darstellt (siehe OLG Brandenburg) und zu einem Bußgeld führt.
Ad neu hinzugekommenem Abschnitt der digitalen Parkscheibe: Der gehört mMn nicht unter Sonstiges sondern als Unterabschnitt von Deutschland, da er ja die rechtliche Regelung des Handy-Parkens (nur) in Deutschland behandelt.
--Elisabeth 06:08, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Guten Morgen zusammen und vielen Dank Elisabeth für diese Ausführungen. Ich hatte beim Einbau der digitalen Scheibe in den Artikel, das auch in den deutschen Abschnitt eingebaut wurde aber dann anschließend verschoben. Das werde ich jetzt wieder rückgängig machen. Und gerade weil deine anderen Ausführungen eigentlich eindeutig belegen, dass es in jedem Land eine andere Regelung gibt, wäre es meiner Meinung nach wirklich sinnvoller es in einzelne Artikel aufzuteilen. So bekommt doch der Leser eher den Eindruck, okay ich kann auch mit meiner Scheibe aus Land Y nach X fahren und dort ist alles gut. Und das ist es ja nun mal gerade nicht. Gruß kandschwar (Diskussion) 08:14, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

vereinheitlichte EU-Parkscheibe[Quelltext bearbeiten]

Wo gibt es Informationen dazu? --Scintz 03:34, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gültigkeit für Fahrzeuge, nicht nur für Kraftfahrzeuge (erster Satz d. Artikels)[Quelltext bearbeiten]

Nach https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__13.html gilt die Parkscheibe für alle Fahrzeuge, nicht nur für Kraftfahrzeuge. Also zB auch für ein Lastenfahrrad mit Anhänger, wie in meinem Fall. Der erste Satz des Artikels ist aus dieser Perspektive (bzw. war für mich) irreführend. (nicht signierter Beitrag von 79.247.146.187 (Diskussion) 03:11, 17. Mär. 2018 (CET))Beantworten

DDR-Parkscheibe noch erlaubt?[Quelltext bearbeiten]

Ich kann im Artikel nichts zur DDR-Parkscheibe finden, ist sie noch erlaubt? --Frau Olga (Diskussion) 22:16, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Nein, sind nicht erlaubt. Ergibt sich schon aus der Beschreibung, wie eine Parkscheibe aussehen muss. Ansonsten empfehle ich folgenden Zeitungsartikel: Antike Parkscheibe aus DDR-Zeiten: Darum muss Drehorgel-Mucky für Knöllchen zahlen von Melain van Alst vom 14. November 2018. Gruß kandschwar (Diskussion) 08:44, 31. Mai 2022 (CEST)Beantworten