Diskussion:Parlamentsvorbehalt

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rbakels in Abschnitt Grundrechte
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Ist dieser Parlamentsvorbehalt irgendwo im Grundgesetz (oder in einem anderen Gesetz) verankert oder ist dieser Vorbehalt einfach nur "allgemeiner Konsens", der praktisch von den agierenden Personen abhängt? Es wird im Artikel nicht ganz deutlich.--217.233.110.44 17:01, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Der Parlamentsvorbehalt ergibt sich meiner Meinung nach aus §20,1 und 2 GG: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" bzw. " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." PB, Nichtjurist (nicht signierter Beitrag von 79.223.82.186 (Diskussion | Beiträge) 18:27, 27. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Grundrechte[Quelltext bearbeiten]

Es erscheint mir dass das Parlament gerade nicht berechtigt ist Grundrechte zu beschränken. Rbakels (Diskussion) 17:14, 1. Feb. 2020 (CET)Beantworten