Diskussion:Partei (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Österreich
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Staatsanwaltschaft[Quelltext bearbeiten]

Ist denn die Staatsanwaltschaft nicht eine Prozesspartei im Strafprozess? mfg. --Itu 18:27, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das habe ich mich auch gefragt. Und unter welcher Parteibezeichnung tritt sie auf? "Staatsanwaltschaft", "Das Land", "Das Volk"? In amerikanischen Krimis hört man ja solche Termini, aber wie es hier ist... --109.44.1.251 18:01, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

„Partei: Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen. Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet. Hinweis: Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.“

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/P/Seite.991234.html --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 16:10, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Schön, und weiter? Möchtest du fehlende Informationen noch belegt in den Artikel einbauen? --Benatrevqre …?! 22:12, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Nein, möchte vorerst nicht selber machen :) --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 22:30, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten