Diskussion:Parteiengesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Geschichte
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lage in anderen ländern?[Quelltext bearbeiten]

wie wäre es mit einem entspr. abschnitt hier? wer weiss was? --Hungchaka 10:24, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

s.a. hier: Diskussion:Parteispende#situation_in_anderen_.28benachbarten.29_l.C3.A4ndern, --Hungchaka 12:51, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Folgender Zusatz fehlt:[Quelltext bearbeiten]

§ 37 PartG - Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift. "§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt."

Hier der betr. Auszug aus dem BGB § 54, der für Parteien nicht gilt: "...Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner."

Was das bedeutet, können wir jeden Tag in den Nachrichten verfolgen. Ob bei Ötzdemir (Bonusmeilen), Schilly (elektr. Personalausweis), Schäuble (Affäre Schreiber), Wulff (Vorteilsnahme im Amt), Kohl (Restitutionslüge, Parteispendenaffäre), etc.. Diese Liste kann man beliebig verlängern. Und der o.g. Passus ist die Ursache dafür!--StehaufManderl 21:59, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Was haben all diese Verfehlungen mit den hinter der Person stehenden Parteien zu tun? --JDavis 01:29, 7. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Dieses Gesetz schützt Parteien und Politiker, neben der Abgeordneten-Immunität, bei Veruntreuung und Korruption haftbar gemacht zu werden. Was ist daran so schwer zu verstehen? Das ist doch glasklar! Oder ist nur einer von diesen Leuten bezgl. ihrer Vergehen juristisch belangt worden?--StehaufManderl 20:42, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Cool, immer diese Verschwörungstheorien. Du hast die Wahrheit hinter den Gesetz entdeckt und alle anderen 99% sind blinde Gutgläubige. Weiter so! -- Berlinschneid 22:15, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Das hat aber mit der zitierten Vorschrift absolut nichts zu tun. Siehe Benutzer_Diskussion:Benatrevqre#Rechtsf.C3.A4higkeit_von_Parteien. --JDavis 23:17, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich versteh nicht wie man nicht verstehen kann, dass die Handelenden in Parteien haftungsflucht begehen? Wenn du also mal einer Partei einen Auftrag erfüllst, dann kannste lange warten, bis die auch bezahlen. :P Da muss man sich nicht mehr fragen, warum es deutsche politische Parteien so schwer haben Leute zu finden, die für sie Wahlkampf betreiben. Man schenkt ja einem Händler auch nicht das Geld und geht dann ohne eine Gegenleistung wieder. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8400:6C20:88F0:5E86:9892:45E2 (Diskussion) ) [07.07.2017, CEST]

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte des Parteiengesetzes besteht aus deutlich mehr als der Änderung von 2018. Warum wird gerade diese Änderung in dem insgesamt sehr knappen Artikel ausführlich behandelt, obwohl der Absatz eigentlich zu "Parteienfinanzierung" gehört? (nicht signierter Beitrag von Rechtswirksamer (Diskussion | Beiträge) )

Vermutlich weil sich keiner der bisherigen Artikelautoren die Mühe gemacht hat, sich eingehend mit dem Thema zu befassen und tiefer zu recherchieren. Benatrevqre …?! 10:15, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe die Behandlung dieses Detailproblems an dieser Stelle mal gestrichen und in den Eintrag "Parteienfinanzierung (Deutschland)" verlagert, da das Thema "absolute Obergrenze" systematisch dort hingehört.