Diskussion:Parteifähigkeit
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt nur deutsches Zivilprozessrecht?
nur deutsches Zivilprozessrecht?[Quelltext bearbeiten]
Der Begriff der Parteifähigkeit dürfte im gesamten deutschsprachigen Rechtsraum derselbe sein und letztlich weltweit gelten. Eine andere Frage ist, ob überall die Parteifähigkeit der Rechtsfähigkeit folgt (§ 50 I ZPO) und wie in den Einzelfällen entschieden wird.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:11, 23. Dez. 2015 (CET)
- Hallo Rechtswissenschaft, wenn du zu dieser Frage Quellen hast, freue ich mich sehr über eine entsprechende Ergänzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:25, 27. Dez. 2015 (CET)
- Gerne. Setzt aber Zeit + einen Unibesuch voraus (gerade geschlossen) :)
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 29. Dez. 2015 (CET)