Diskussion:Parteiverrat

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 84.160.205.225 in Abschnitt Scheidungsverfahren
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Scheidungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

"Parteiverrat" ist doch zB üblich bei Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt. Könnte man diese Problematik einbauen?--80.136.140.62 07:51, 24. Jan. 2007 (CET) <eg>Beantworten

Scheidungsverfahren mit einem Anwalt???? Falls damit eine Einvernehmliche Scheidung gemeint ist, bei welcher sich nur der Antragsteller anwaltlich vertreten lässt, der andere (noch) Ehepartner aber ohne anwaltliche Vertretetung einfach zustimmt, dann besteht ein eindeutiges Mandat für den Antragsteller. Ein Parteienverrat wäre nur bei Konstellationen möglich, wenn der Anwalt dem anderen unter ausdrücklich empfehlen würde in bestimmter Weise (hier Zustimmung, Verzicht auf Rechtsbeistand) zu handeln, oder wenn er genau das Gegenteil tut, weil sein eigener Mandat zu günstig bei der Scheidung wegkommen würde.--93.233.60.195 21:14, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt beginnt aber anders: Beide Noch-Ehepartner beauftragen den Anwalt, sie beide über die rechtliche Situation und die rechtlichen Möglichkeiten zu beraten - und das muss dann neutral geschehen. Das kann dann möglicherweise zu all den Klärungen führen, die Voraussetzung für eine Einvernehmliche Scheidung sind. Ob das aber zu einer Einvernehmlichen Scheidung oder zu ganz anderen weiteren Verfahrensweisen und Lösungen führt, kann zunächst noch gar nicht klar sein. Ein Artikel Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt wäre wohl sinnvoll. Aber wer sollte den schreiben ... - 84.160.205.225 13:26, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten