Diskussion:Patent/Archiv/2004

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Gliederung
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Gliederung

Könnte man nicht wie folgt gliedern?

Allgemeines
Recht
   Voraussetzungen der Patentierung
      Erfindung
      Neuheit
      Erfindungshöhe
      gewerbliche Anwendbarkeit
   Wirkungen der Patentierung
      Benutzungsrecht
      Unterlassung
      Schadenersatz
      Auskunft
      Rechtsdurchsetzung im Prozess
Volkswirtschaft
...

--Andrsvoss 14:13, 29. Apr 2004 (CEST) Ja, gar nicht so schlecht. Observer

Eventuell auch so?
Allgemeines
   Definition
   Historie
Recht
   Voraussetzungen der Patentierung
      Erfindung
         Neuheit
         Erfindungshöhe
         gewerbliche Anwendbarkeit
   Der Weg zum Patent    
      Antrag (national, europäisch, international)
      klare Offenbarung (§34 Abs. 4)  - ebenfalls Voraussetzung
      Erteilung des Patents
   Wirkungen der Patentierung
      Benutzungsrecht
      Unterlassung
      Schadenersatz
      Auskunft
      Rechtsdurchsetzung im Prozess
   Beendigung des Patents
      Beschwerdeverfahren       
      nach Ablauf
      Nichtigkeitsverfahren
Volkswirtschaft
   Cash gegen Offenlegung
   ...
aktuelle Thematiken
   Patent auf Leben
   Softwarepatente
   ...

Insgesamt wird die Liste an sich schon recht lang, aber wir können auch die Erfindung erst drinnen lassen und später sehen, was zusammenkommt. --Mauz 13:50, 30. Apr 2004 (CEST)

Sieht gut aus. Einverstanden! --Andrsvoss 20:45, 30. Apr 2004 (CEST)

Zitat:

Patente sind nach volkswirtschaftlichen Berechnungen in einem bestimmten Entwicklungsbereich (Technik, Software, Pflanzensorten, etc.) vor allem dann sinnvoll, wenn die Entwicklungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung der Erfindung notwendig sind) erheblich höher sind als die Plagiierungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung einer Kopie der Erfindung notwendig sind). Denn nur dann erleidet der Erfinder einen Nachteil, der durch das zeitlich begrenzte Monopol des Erstanbieters eines Produktes basierend auf der Erfindung nicht ausgeglichen werden kann.

Das stimmt nicht!

Der Erfinder erleidet auch dann einen Nachteil, wenn er eine Erfindung zum Patent anmelden muss, um sie selbst nutzen zu können, ohne dass ein anderer ihm das Patent wegschnappt. (Oft werden auch Patente eingereicht, nur um beim Konkurenten die Produktion lahmzulegen.)

Ferner entsteht für jeden Erfinder der Aufwand, dass er sich mit den Patentbehörden rumschlagen muss.

Das Argument der Plagiierungskosten zieht auch nicht ohne weiteres, denn das ist eine Größe, die der Erfinder selber beeinflussen könnte. (Sogar bei Medikamenten, wenn deren Zusammensetzung nicht angegeben werden müsste.)

Ferner enstehen auch Kosten für denjenigen, der das Patent erwerben muss, obwohl er es billiger selbst entwickeln kann oder vielleicht schon zufällig selbst entwickelt hat.--NL 11:18, 25. Apr 2004 (CEST)

Das Zitat ist richtig, die Aussage von NL ist falsch. Kein Erfinder ist rechtlich oder wirtschaftlich gezwungen, ein Patent zu beantragen. Niemand muss ein Patent beantragen, um seine eigene Erfindung nutzen zu können. Die Patentierung seiner Erfindung durch einen Dritten kann er leicht dadurch verhindern, dass er die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dann wird die Erfindung Stand der Technik und steht einer Patentierung entgegen. --Andrsvoss 11:27, 25. Apr 2004 (CEST)
Meine Aussage ist nicht falsch!
Man kann nur einwenden, dass der Erfinder sich vor unerwünschter Patentierung schützen kann, indem er seine Leistung kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Aber dann kann er seine Erfindung (also seinen Wettbewerbsvorteil) nicht schützen. --NL 12:12, 25. Apr 2004 (CEST)
Also entweder will der Erfinder seine Erfindung und den mit ihr verbundenen Wettbewerbsvorteil schützen: Dann muss er ein Patent beantragen und die Kosten zahlen. - Oder er will kein Patent haben und verhindern, dass jemand anderes die Erfindung patentiert: Dann muss er veröffentlichen. Beides, also exklusive Nutzungsmöglichkeit ohne Kosten könnte es nur geben, wenn an die Stelle des Patents das viel weiter gehende Urheberrecht treten würde.--Andrsvoss 12:26, 25. Apr 2004 (CEST)
Nein, eben nicht! Der Erfinder könnte seine Erfindung dadurch schützen, dass er sie nicht zur Welt rausposaunt. Wie die Zusammensetzung von Coca Cola oder die Verschlüsselung von Dateien. Warum sollte er dann zum Patentamt dackeln und Gebühren zahlen? Der Status quo ist aber, dass er das oft trotzdem machen muss, um nicht beweisen zu müssen, dass er vorher das schon hatte, bevor ein Konkurrent ihn überrumpelt.--NL 12:39, 25. Apr 2004 (CEST)
Meines Erachtens ist das Zitat auch korrekt, nur der letzte Satz (s.u.) sollte etwas klarer formuliert werden. --Mauz 11:30, 28. Apr 2004 (CEST)


Denn nur dann erleidet der Erfinder einen Nachteil, der durch das zeitlich begrenzte Monopol des Erstanbieters eines Produktes basierend auf der Erfindung nicht ausgeglichen werden kann.

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Wieso erleidet der Erfinder einen Nachteil, wenn er ein Patent anmeldet ? --Mauz 13:00, 27. Apr 2004 (CEST)
Ich glaube nicht das das im Zusammenhang mit dem Zitat steht. Aber um auf Deine Frage zu antworten: Sicher erleidet der Patentanmelder Nachteile. Denn er muss ja nicht unerhebliche Patentgebühren bezahlen. Freuen tun sich da erstmal nur die Behörden.--NL 13:12, 27. Apr 2004 (CEST)
Bis jetzt wurden alle Patente noch freiwillig angemeldet. --Mauz 11:30, 28. Apr 2004 (CEST)
Was verstehen Sie unter freiwillig? (Auch Freie Wahlen sind freiwillig. Trotzdem empfinden viele Menschen dies als Zwang, weil sie dann nur etwas wählen können, was sie gar nicht wollen.) Der Erfinder wird unter Druck gesetzt, wenn er seine Erfindung entweder nur preisgeben kann oder selbst anmelden muss.--NL 12:33, 28. Apr 2004 (CEST)

Der oben diskutierte Satz ist die einzige Stelle im Artikel, wo das Thema Patente auch ein bischen kritisch beleuchtet wird. Sollte man da nich noch einen weiteren Abschnitt formulieren, der die ganze Problematik beleuchtet. Ich denke da an:

  • Patente auf Leben
  • umstrittene Softwarepatente (z.B. Fortschrittsbalken oder ähnlicher Unfug)
  • Patente als wirtschaftliche Daumenschraube von großen Konzernen gegen einzelne Erfinder
  • Der Sinn eines Patentes auf ein Verfahren, welches nicht im beschriebenen Sinn lange Entwicklungszeiten hinter sich hat, sondern einfach Ergebnis einer spontanen Idee ist, die voraussichtlich am Markt erfolreich sein wird.

Mit dem letzten Punkt meine ich z.B. folgendes: Wenn ich auf die Idee komme, eine Uhr zu bauen, die rückwärts läuft, und dies der absolute Verkaufs-Schlager wird, dann habe ich natürlich Interesse, diese Idee zu schützen, und das ist über das Patentrecht möglich. Allerdings habe ich in die Entwicklung keine 100 Mann-Jahre reinstecken müssen, sondern hatte die Idee vielleicht nach dem 5. Bier am Stammtisch. Wieso soll mir dann die Gesellschaft so große Priviliegien einräumen vor einem anderen, der vielleicht 3 Tage später die gleiche Idee hatte? GeorgGerber

Das Problem Patent auf Leben muss im Artikel angesprochen werden. Um es nicht ausufern zu lassen sollte aber IMHO im wesentlichen eine Verweisung auf den entsprechenden Artikel erfolgen. (wie jetzt schon bei Software-Patent). Der Themenkreis Daumenschraube ist angedeutet, könnte aber erweitert werden. Auch der Themenkreis Trivialpatent sollte Berücksichtigung finden. DAbei liegt im GeorgGerberschen Beispiel das Problem in dem Wörtchen "vielleicht" versteckt. Bedeutet dies, dass jeder Uhrenbauer in Kenntnis des Stands der technik leicht darauf kommt, dann fehlt es ander Erfindungshöhe. Bedurfte es erst der Überwindung eines jahrhundertealten Vorurteils dann liegt erhebliche Erfindungshöhe vor, die die Belöhnung für die Überwindung des der technischen Entwicklung entgegengesetzten Vorurteils ohne weiteres rechtfertigt. --Andrsvoss 14:35, 4. Mai 2004 (CEST)

Liebe Alle, bin noch ganz neu bei Wikipedia und merke erst jetzt, dass es wohl der Höflichkeit entspricht, bedeutendere Änderungen zunächst zur Diskussion zu stellen. Zu spät! Nun kann ich leider nur noch berichten, dass ich gestern das Patent dahingehend bearbeitet habe (noch ohne eigenen Benutzernamen), dass berichtigt wird, dass ein Patent dem Inhaber eben kein positives Benutzungsrecht gewährt. Um den Verlust der effektiven Patentlaufzeit für u. a. Arzneimittelerfinder zu kompensieren, die bis zu einer Arzneimittelzulassung eben über kein Benutzungsrecht verfügen, ist ja dann das ergänzende Schutzzertifikat eingeführt worden, zuerst in den USA, dann in Europa. Ich hoffe, meine Änderungen finden euer Einverständnis.

Der Einwand mit dem mangelnden positiven Benutzungsrecht ist in der Tat gerechtfertigt. Da dies in der Einführung ist, könnte der Text aber eventuell noch etwas mehr gestrafft werden und der Einwand weiter nach unten verschoben werden. --Mauz 13:58, 23. Jul 2004 (CEST)


Insgesamt gerät der Eintrag zum Patentrecht jetzt schon recht lang, vielleicht sollten neben der "Erfindung" noch andere Unterseiten geschaffen werden, was mein ihr?

--HenrikH 18:41, 7. Jul 2004 (CEST)