Diskussion:Patent/Archiv/2011

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.6.103.218 in Abschnitt Patente widerrufen /nichtig
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Vermieten

Darf man ein Patent vermieten.Wenn JA WARUM UND WENN NEIN WARUM.

--84.129.23.1 22:22, 18. Jan. 2011 (CET)

Ferneding (nicht signierter Beitrag von 84.129.23.1 (Diskussion) 19:38, 18. Jan. 2011 (CET))

Verhindern der Veröffentlichung der Patentanmeldung durch den Anmelder

Die Warnmeldung von Grossuhrmacher beschreibt, dass eine Veröffentlichung durch den Patentanmelder nicht verhindert werden kann, wenn dieser die Anmeldung zurückzieht. Zitiert wird § 32 Abs. 2 PatG http://bundesrecht.juris.de/patg/__32.html.

Der Knackpunkt liegt darin, wie der Paragrph weiter lautet.

"Die Offenlegungs- oder Patentschrift wird unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 auch dann veröffentlicht, wenn die Anmeldung zurückgenommen oder zurückgewiesen wird oder als zurückgenommen gilt oder das Patent erlischt, nachdem die technischen Vorbereitungen für die Veröffentlichung abgeschlossen waren."

Hier steht, dass durch zurücknehmen der Anmeldung eine Veröffentlichung nicht verhindert werden kann, wenn die technischen Vorbereitungen für die Veröffentlichung abgeschlossen waren.

Fazit: Der Patentanmelder kann die Veröffentlichung nur dann verhindern, wenn er die Anmeldung vor Abschluss der technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung zurückzieht.

-- 129.13.186.1 18:44, 8. Mär. 2011 (CET)

Patente widerrufen /nichtig

Folgender Satz ist Unsinn: " So wurden sowohl nach dem Ersten Weltkrieg als auch nach dem Zweiten Weltkrieg sämtliche deutschen Patente für nichtig erklärt." - weil das durch die Siegermächte erfolgte, die sich fortan kostenlos aus dem Patentschatz bedienten. Bis heute steht der Wert nicht annähernd fest. Der "echte" Widerruf eines Patentes kann nur durch den das Patent ausstellenden Staat - ggf. nach Klage - erfolgen. Niemals aber durch Dritte (und schon gar nicht in bloßer Bereicherungsabsicht). --77.6.103.218 20:35, 14. Jun. 2011 (CEST)

Wieso wird hier die Sache so einseitig beschrieben?

Nur in einem Nebensatz wird das Wort Trivialpatente erwähnt mit anhängendem Artikel. Als ob jemand unwissendes da draufklicken würde. Ich finde hier gehören neben der rein sachlichen Beschreibung auch Probleme mit hinein welche durch Patente entstehen. Wenn ich sehe was für ein Blödsinn patentiert wird, meist natürlich in den USA, was offensichtlich nur den Sinn hat andere Mitbewerber zu schädigen dann kann ich nicht glauben dass davon nichts im Artikel steht. Zumal das doch eine der weitreichendsten und folgenschwersten Entwicklungen aktuell ist. In Deutschland ist es zwar schwierig etwas zu patentieren das jedem 2. Programmierer einfallen würde wenn er das Problem bearbeitet aber es gibt ja auch hier bzw Europa die Bestrebungen nach dem Beispiel der USA eben solche Patente zu erteilen. Daran haben die Firmen die sich davon einen Wettbewerbsvorteil versprechen indem sie Mitbewerber behindern oder an Lizenzzahlungen heranzukommen und die Patentämter die natürlich möglichst ihren Umsatz steigern wollen ein Interesse. Das sollte schon mit in den Artikel, ansonsten verschließt man die Augen vor aktuellen Entwicklungen. (nicht signierter Beitrag von SebastianJu (Diskussion | Beiträge) 14:52, 17. Jul 2011 (CEST))


siehe auch die kommentarlose löschung des abschnittes über mögliche probleme im patentwesen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Patent&action=historysubmit&diff=76858078&oldid=76253111 11-07-18 anon. (nicht signierter Beitrag von 93.240.252.72 (Diskussion) 15:52, 18. Jul 2011 (CEST))