Diskussion:Patronage

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Einseitige Profitabsichten: unwahrscheinlich[Quelltext bearbeiten]

Ich empfinde den zweiten Satz... >Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die davon profitierende Person als Klient. ...für schwierig. (Politische) Patronagebeziehungen kommen per definitionem zu Stande durch ein beidseitiges Interesse an Ressourcen, welcher der gegenüber besitzt bzw. im Austausch anbieten kann (Zustimmung, materielle Güter, etc.). Patron und Klient erfüllen sich in diesem Austausch also ihre persönlichen Ziele, was man eben auch als "Profit" bezeichnen kann. Abgeändert könnte der letzte Part also wie folgt lauten:

>Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die (in der Regel) weniger einflussreiche als Klient.

(In Anlehnung an https://de.wikipedia.org/wiki/Klientelismus)

--Hotte (nicht signierter Beitrag von 77.180.146.129 (Diskussion) 19:19, 18. Jan. 2016 (CET))[Beantworten]