Diskussion:Patronatserklärung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von AHert
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Die vorhandene Erklärung kann nicht alles sein, denn Patronatserklärungen werden mit 100 % Sicherheit beispielsweise auch von Gesellschaftern in allgemeiner Form abgegeben, wenn die Bilanz eine Überschuldung der Firma aufweist. --Lienhard Schulz 13:57, 30. Nov 2004 (CET)

Dafür passt die Erklärung aber auch. Bei Abgabe der Erklärung durch natürliche Personen ist der Begriff "Patronatserklärung" allerdings nicht gebräuchlich. --Ehrhardt 16:11, 24. Jun 2005 (CEST)

Der Patron ist keinesfalls als Ausfallbürge anzusehen. Der BGH hat bereits 1992 entschieden, dass er wie ein Gesamtschuldner haftet.--193.22.163.2 13:15, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Stehen Bilanzierungspflicht und Einklagbarkeit der Forderung nicht im umgekehrten Verhältnis? → Weil die Auslegung der Patronatserklärung eine gerichtlich durchsetzbare Forderung ergibt, muss die Erklärung unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit vermerkt werden. Sie Patronatserklärung enthält aber nicht deshalb eine durchsetzbare Forderung, weil sie zu bilanzieren ist (denn warum sollte sie bilanziert werden?). --AHert 18:56, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten