Diskussion:Paul Möbius (Architekt)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von B&A-H in Abschnitt Ausbildung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Irgendwie scheint in diesem Artikel eine Begriffsverwirrung zu herrschen:

  • Der Begriff Mietshäuser / Mietshaus ist ebenso populär wie diffus – alle Arten von Häusern kann man mieten. Ist das hier als Synonym für Mehrfamilienwohnhaus bzw. Geschosswohnungsbauten gemeint?
  • Stadtvilla ist ebenso missverständlich. Ist hier ein freistehendes Haus mit großbürgerlichen Etagenwohnungen (in Leipzig auch häufig als „Etagenvilla“ bezeichnet) gemeint, oder ein freistehendes Einfamilienwohnhaus in städtischem Umfeld, oder ein nicht-freistehendes (in eine Zeile eingebautes) Einfamilienwohnhaus in dichter, städtischer Bebauung gemeint?
  • Wohnhäuser: Wenn damit keine der weiter unten aufgelisteten Villen gemeint sind, dann vermutlich Mehrfamilienwohnhäuser?
  • Villen: Sind damit an dieser Stelle nur „richtige“, freistehende Villen gemeint, oder auch die oben erwähnten Stadtvillen?

(In der angegebenen Literatur wird das doch wohl hoffentlich nicht genau so durcheinander gehen!?) --217.253.195.160 00:14, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke für die zutreffenden Hinweise, übrigens ist natürlich auch Stadthaus kein definierter Begriff, heute wird darunter etwas anderes verstanden, allerdings verwendet das als Quelle benutzte Buch den Begriff, der wohl zeitgenössisch so aufgefasst wurde (faktisch als „Etagenvilla“). - Gancho Kolloquium 19:08, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Wenn Möbius vom 16. bis zum 22. Lebensjahr sechs Jahre an einer Kunstgewerbeschule lernte, müsste er eigentlich außerdem eine Handwerkslehre gemacht haben. Gibt es vielleicht Hinweise darauf? Außerdem ist die Frage interessant, welche Abteilung der damaligen Königlichen Kunstakademie und Kunstgewerbeschule er besucht hat, da die Baukunst-Abteilung dieser Schule bereits 1863 aufgelöst worden ist. Vielleicht die (erst 1894 aufgegebene) Abteilung für architektonisches Kunstgewerbe? In diesem Fall hat er die für eine Berufsausübung als Architekt eigentlich zwingend notwendigen praktischen, „hochbautechnischen“ Fähigkeiten mit einiger Sicherheit erst als Mitarbeiter bei Pfeiffer & Händel erworben. – MfG, B&A-H 00:08, 9. Mär. 2011 (CET) (missverständliche Formulierung korrigiert 11. Jun. 2015)Beantworten