Diskussion:Paul Temple und der Fall Valentine

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kurator71
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@Romanistling: Bitte lies mal WP:BLG. Booklets und die Firmen-Website sind keine validen Belege. Außerdem gehören Belege nicht in die Überschriften! --Kurator71 (D) 19:45, 2. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Lieber Kurator71!
Vielen Dank für die Meldung.
OK - aber jede Website kann als Quelle aufgeführt werden, auch wenn dort der größte Schwachsinn steht. Das ist Logik?!
Das Booklet habe ich selbst geschrieben und auf Basis von monatelanger Recherche und Auswertungen von 150 Seiten Originalkorrespondenz zwischen Autor und verschiedenen Leuten sowie auf Basis von Interviews mit Beteiligten erstellt. Es ist nach wissenschaftlichen Standards abgefasst. Das wird nicht akzeptiert. OK. Daher habe ich auch die Info, die jetzt dort ohne Quellenangabe steht, entfernt (da es etwas ist, dass nur aufgrund meiner Recherche entdeckt wurde. Ohne Quellenangabe kann das dort dann nicht stehen bleiben).
Ich verstehe, dass es Wiki-Regeln geben muss und akzeptiere diese auch, nur damit wir uns nicht falsch verstehen. Aber manches ist doch hinterfragenswert.
Herzliche Grüße! --Romanistling (Diskussion) 16:35, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo Romanistling, ich hatte ja auf WP:BLG verwiesen. Nein, "jede Website" kann nicht verwendet werden, nur wissenschaftliche Quellen und seriöse Qualitätsmedien. Gruß, --Kurator71 (D) 16:56, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten