Diskussion:Pensionskasse

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Abgrenzung regulierte Pensionskasse und Pensionskasse AG[Quelltext bearbeiten]

Hier ist noch ein interessanter Artikel dazu: [1] 84.173.243.128 13:16, 6. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist leider sehr schlecht recherchiert und an einigen Punkten schlicht falsch. Habe den deutschen Teil im Wikipedia-Artikel ein wenig überarbeitet und neu geordnet. --Eury Euro 11:30, 25. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

- Bedauerlicherweise fehlt im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen, die Besteuerung beim Erhalt der Leistungen. ( Schokoroon)

- Anmerkungen zur Besteuerung sind zwar vorhanden, da ist mE aber noch der Fehlerteufel dran. Ich werde die EStG Normane daher mal korrigieren beziehungsweise ergänzen --Falk.maede (Diskussion) 17:08, 25. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Besteuerung nach § 40b EStG alte Fassung vs. neue Fassung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass in diesem Abschnitte nicht alte Fassung richtig ist, da die neue Fassung erst die Einschränkung der umlagenfinanzierten Pernsionskasse aufnimmt.

Umlagefinanzierte Pensionskassen können weiterhin Neuverträge nach § 40b EStG (alte Fassung) mit pauschalversteuerten Beiträgen abschließen. Allerdings ist die Kapitalabfindung bei diesen Verträgen nicht mehr steuerfrei, sondern nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem halben Ertragsanteil steuerpflichtig. (nicht signierter Beitrag von 145.253.242.35 (Diskussion) 12:09, 29. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Investitionspolitik der Pensionskassen ist in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Stephan Klage! Bereits am 26. Oktober hast Du die Löschung eines Absatzes zur Investitionspolitik der CH-Pensionskassen gesichtet und dies heute wiederholt. Die Löschung selbst erfolgte jeweils anonym. Die Begründung, dass der Absatz zum Thema irrelevant sei, ist nicht nachvollziehbar. Deiner Benutzerseite entnehme ich, dass Du Jurist aus dem Raum Stuttgart bist. Ich kann nicht erkennen woher Du die Relevanz beurteilen willst. Ich selbst habe 25 Jahre als Grenzgänger in Basel gearbeitet und war über Jahre Mitglied des Stiftungsrates und Präsident einer Pensionskasse. Fragen der Investitionspolitik sind ständiges Thema dieser Gremien und die riesigen Vermögen der Pensionskassen in der Schweiz sind ein volkswirtschaftlich relevanter Faktor. Ob oder in welchem Umfang die Pensionskassen Ihre tatsächliche Anlagepolitik an den Forderungen der Klima-Allianz ausrichten ist nicht maßgeblich, sondern die Relevanz ist dadurch gegeben, dass sie ein Thema sind und die Umsetzung relevante Auswirkungen haben könnte. Ich bitte nicht wiederholt und ohne Diskussion solche Löschungen vorzunehmen und werde meinerseits die Löschung wieder rückgängig machen.--Zieglhar (Diskussion) 09:25, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]

Ich sehe die Problematik nicht bei der Frage der Kenntnis von formellen und materiellen (landspezifischen) rechtlichen Eigenheiten angesiedelt, sondern im Relevanzprinzip der Wikipedia selbst. Gleichwohl lässt sich über die Disponibilität dieses Fragenkreis reden. Die Löschungsbestätigung habe ich aus der Erwägung heraus vorgenommen, dass ich als Leser über eine bloße Forderung der Klima-Allianz Schweiz informiert werde, wie sie zahlreich täglich aufgestellt werden. Aus meiner Sicht gehört – wie ja auch geschehen – die Nachhaltigkeitsproblematik bei Klima-Allianz Schweiz angesiedelt und dargestellt (Bewenden). Folgen den Forderungen bei einzelnen Kapitalanlegern auch Taten, sehe ich Relevanz für eine Darstellung im betreffenden Artikel. Andererseits: Auch in Deutschland proklamieren große Versicherer Nachhaltigkeit ihres Kapitalanlagegeschäfts für sich und werben dafür. Ist das allein hinreichend für eine Pauschalverarbeitung, ist dann nicht auf konkrete nachhaltigkeitspolitische Kriterien aufmerksam zu machen? Ich hielt die Löschung für plausibel, halte mich aber (gerade weil es schweizgebunden ist) gerne zukünftig zurück. --Stephan Klage (Diskussion) 10:10, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Ja, mit etwas Distanz betrachtet kann ich Deinen Punkt nachvollziehen, da die landesspezifische volkswirtschaftliche Bedeutung der Anlagepolitik der Pensionskassen in der Schweiz gar nicht beleuchtet wird, sondern nur der Aspekt der Altersversorgung. Ich überlege mir da noch eine deutlichere Darstellung.--Zieglhar (Diskussion) 10:21, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Das wäre begrüßenswert. BG --Stephan Klage (Diskussion) 11:32, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Ich möchte mich hier ebenfalls einschalten. Ich teile die Meinung von Stephan und möchte auch auf die Abhandlungen zu Österreich und Deutschland verweisen, die rein "technisch-, rechtlicher" Natur sind. Forderungen einzelner Gruppen an Kapitalanleger sind an der Tagesordnung. Vorstösse in diese Richtung müssten auf politischer Ebene angegangen werden, ansonsten sind sie gegenstandslos. Insbesondere die Frage nach der Definition, was denn als nachhaltiges Investment gilt und was nicht, dürfte schnell ausufern. Im Rahmen aller existierenden Vorschriften darf der Kapitalanleger sein Geld dort investieren wo er dies möchte. Eine Lösung für die Thematik sähe ich darin, einen separaten Artikel für jede der drei Säulen zu erstellen, innerhalb derer auch Überschriften wie "Diskussion um die Investitionspolitik" o.ä. auftauchen könnten. Liberealist (Diskussion) 14:23, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal versucht zu formulieren was m.E. hier gesagt werden sollte. Eigentlich ist der Artikel ja - wie oft - sehr auf Deutschland ausgerichtet und die Forderung nach Berücksichtigung anderer Länder wurde durch halbherzige Zutaten zu A und CH erfüllt, d.h. es wäre tatsächlich je ein Artikel zu den drei Säulen der Schweiz sinnvoll, aber wer macht das? Ich bin eigentlich hauptsächlich bei historischen Themen unterwegs. Soll solange gar nichts zu dieser Besonderheit gesagt werden?--Zieglhar (Diskussion) 16:31, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Tja, würde mal einer beherzt „Pensionskasse (Schweiz)“ angehen oder zumindest einen Beitrag von mehreren nötigen Beiträgen zur 2. Säule des „schweizerischen Dreisäulensystems“ setzen, wäre das ein für alle hier Umstehenden ein Gewinn. Das Lemma könnte hier extrahiert werden und für sich stehen. Völlig zurecht wurde angemerkt, dass ich das als deutscher Jurist natürlich nicht leisten kann.
Andererseits: Ich habe das für das deutsche Sozialrecht im vergangenen Jahrzehnt an den verschiedensten Stellen immer wieder aufgegriffen. Ist als Aufgabe zwar gar nicht so sehr zeitintensiv, wenn man sich auskennt, aber leider störanfällig, weil zu diesem politischen Thema viele häufig „unsachdienlich“ beitragen und dann auf ihrem Recht beharren. Gerade heute musste ich wieder Unsinn bei Betriebliche Altersversorgung abwehren. Die Hauptverantwortung, die man als Hauptautor dann auch schnell übernimmt, kann recht freudlos sein, insbesondere, wenn die eigentlichen Vorlieben woanders liegen (bei mir das römische Recht nebst Rezeptionsgeschichte). VG an Euch beide --Stephan Klage (Diskussion) 19:09, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Ich kann mit Deinen Änderungen gut leben. --Stephan Klage (Diskussion) 19:09, 26. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]