Diskussion:Personalbeschaffung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 77.4.93.166 in Abschnitt Probearbeit und Entlohnung
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Aktive/passive Personalbeschaffung[Quelltext bearbeiten]

Die Unterschiede der aktiven/passive Personalbeschaffung sind nicht deutlich zu erkennen gewesen. Eine weitere Überarbeitung könnte ebenfalls nicht schaden, oder? (nicht signierter Beitrag von 83.135.87.205 (Diskussion) 00:16, 24. Jan. 2008)

Mir ist nicht klar, wieso die passive Personalbeschaffung unmittelbar und die aktive mittelbar sein soll!? --Seth Cohen 18:50, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ist auch falsch; habe es geändert.--87.79.62.13 21:37, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Begriff (Fach-) Hochschule[Quelltext bearbeiten]

Dieser Begriff ist so nicht mehr korrekt. Fachhochschulen sind Hochschulen nach dem HRG und haben in vielen Bundesländern auch die Bezeichung Hochschule für angewandte Wissenschaften. (Fach-) Hochschule beeinhaltet die nicht mehr korrekte Annahme, dass FHs von Hochschulen zu unterscheiden wären. -- (nicht signierter Beitrag von 84.57.19.57 (Diskussion) 13:07, 6. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Probearbeit und Entlohnung[Quelltext bearbeiten]

„Einige Unternehmen lassen die Bewerber jedoch erst für einen bestimmten Zeitraum probearbeiten und entscheiden sich erst dann, ob sie mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag abschließen oder nicht.“

Personalbeschaffung#Probearbeit

Das ist etwas wenig. Ich schlage vor, dass man folgenden Satz einfügt:

Die weisungspflichtige Erwerbstätigkeit mit Anwesenheitspflicht ist anmeldepflichtig (Sozialabgaben, Steuern) und zu vergüten (ist keine Vergütung vereinbart, dann gilt § 612 BGB). Dies gilt nicht für das sog. Einfühlungsverhältnis, für Praktika und für die Probezeit.

Da ich mich nicht auskenne, habe ich den Text hier hin geschrieben. Ich denke mal, dass die Aussage stimmt und übernommen werden kann. Danke! --77.4.93.166 15:19, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten