Diskussion:Personengewahrsam

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Staatsanwälte oder Justizvollzugsbeamte
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müßte eigentlich Personengewahrsam heißen, ich darf noch nicht verschieben (bitte erledigen) Apokalypse 17:31, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Verschoben. Gruß.--Fräggel 17:35, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten


erster Satz[Quelltext bearbeiten]

"Ein Personengewahrsam ist grundsätzliche jedwede unfreiwillige Einwirkung auf die Bewegungsfreiheit eines anderen (Freiheitsbeschränkung). " - das klingt so, als ob die Einwirkung unfreiwillig (also wie zufällig) ist - dabei ist sie natürlich sehr gezielt, sie geschieht nur gegen den Willen des anderen. kann man vielleicht verbessern. Plehn 17:31, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Staatsanwälte oder Justizvollzugsbeamte[Quelltext bearbeiten]

Die Ingewahrsamnahme wird von - meist bewaffneten - Vollzugsbeamten der Polizei (Polizeivollzugsbeamte, siehe auch Polizeigewahrsam) oder der Justiz (Staatsanwälte oder Justizvollzugsbeamte) besorgt.

Klingt etwas schräg, was ist mit wird besorgt gemeint, die Anordnung oder die Ausführung? Der Staatsanwalt hat doch eine andere Aufgabe als der Justizvollzugsbeamte. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 20:04, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten