Diskussion:Personenschaden

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Ulifetz in Abschnitt Links in Einzelnachweise
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das dürfte "so" wohl nicht korrekt sein. Nicht nur ein Todesfall ist ein Personenschaden, auch eine Verletzung ist ein Personenschaden, sei die Verletzung leicht oder schwer. Bitte überarbeiten. -- Kassander der Minoer

genau, habe den Artikel mal entsprechend ergänzt. Sebsiegler 13:43, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Vgl. Schaden: Danach ist ein Schaden kein Ereignis (z.B. Unfall), sondern der Nachteil, als Folge des Ereignisses. Da sich die Definitionen widersprechen, muss eine der beiden Definitionen falsch sein.

Bzw.: "Als Personenschaden wird ein schadenstiftendes Ereignis bezeichnet, das die Verletzung, Vergiftung oder den Tod von Personen zur Folge hat." = "Ein Personenschaden ist ein Ereignis, das einen Personenschaden verursacht." WTF?! --EPsi (Diskussion) 11:44, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Links in Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Der Link zum Thema "Schmerzensgeld" verweist auf eine Anwaltsseite. Der Inn ja wohl kaum den Anforderungen von Wikipedia entsprechend! --Uli Fetz (Diskussion) 10:40, 18. Mär. 2024 (CET)Beantworten