Diskussion:Personenstand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 91.141.2.190 in Abschnitt Nomenklatur Österreich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Abgeschafftes Verbot kirchlicher Voraustrauung[Quelltext bearbeiten]

"Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Eheschließung." ist nicht mehr richtig. Seit neuestem kann man auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein.

Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag, 03.07.08, die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.--IP

werte leserschaft[Quelltext bearbeiten]

meine Person möchte kundtun das die Überschrift des Zivilgesetzbuches, hier Bürgerliches Gesetzbuch in Deutsch dem PERSONEN angehörig ist, d.h. das der Personen oder Angehörigkeitsstand bis zum SGB dem Bürgerlichen Gesetzbuche zu schulden ist. Vielleich hat der ein oder andere die besondere denkleistung und überprüft diese aussage, dies könnte zum gemeinwohl oder ortsverständnis behilflich sein. dankeschön. liebe grüße (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.220 (Diskussion) 01:43, 12. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Leider erschließt sich mir der Inhalt Ihres Beitrags nicht. Bitte um möglichst einfache Reformulierung. Handelt es sich um eine Korrektur des Artikelinhalts oder um eine relevante Ergänzung mit Quellenangabe? // Weiters ersuche ich, einige formale Standards einzuhalten. 1) Den Text bitte in Groß- und Kleinschreibung verfassen. (Sonstige Rechtschreibfehler berücksichtige ich als unfreiwilliges Kriterium nicht.) 2) Der Abschnittstitel sollte aussagekräftig gewählt sein. Ein Inhaltsverzeichnis mit 'werte leserschaft', 'Hallo', 'Eine Frage' usw ist nicht sehr hilfreich. 3) Am Absatz-Ende sollte eine Signatur mittels vier Tilden (~) eingefügt werden, die u. a. das Datum des Beitrags setzt. Dies ist übrigens die einzige Angabe, auf die sogar extra auf der Bearbeitungsseite hingewiesen wird. -- 91.141.2.190 13:42, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Nomenklatur Österreich[Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es sehrwohl das 'Zentrle Personenstandsregister' (ZPR), wiewohl wird der Ausdruck bei diversen öffentlichen Formularen reduziert auf den Familienstand verwendet. Siehe auch https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991238.html -- 91.141.2.190 13:47, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten