Diskussion:Personenstandsgesetz (Deutschland)

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„ursprüngliches“ Personenstandsgesetz 1937

das in der Infobox erwähnte angeblich „ursprüngliche“ Personengesetz von 1937 war nicht ursprünglich für das der Bundesrepublik. Das Gesetz war in einer Diktatur erlassen worden und entsprach nicht den Normen des Rechtsstaates. Ausdruck davon ist u.a. das es eine rassistische Kategorie enthielt, mit der Nachfahren oder Mitglieder jüdischer Familien diskriminiert werden sollten und wurden. Dieses Personenstandsgesetz diente daher vor allem der nach der Diskriminierung möglichen großflächigen Verfolgung der Juden bis zum Holocaust. Daher ist es auch nicht möglich, das es bis 2009 galt. Der Artikel enthält also schwerwiegende Fehler. —-Nordlicht3 (Diskussion) 14:00, 8. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Siehe dazu in der Einleitung: "Das bis zum 1. Januar 2009 geltende Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 in der Fassung vom 8. August 1957 war ein vorkonstitutionelles Bundesgesetz." und die nachfolgende Quelle in der BT-Drucksache. Empfehle, Deinen Beitrag zu löschen. --Lexberlin (Diskussion) 23:31, 9. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]