Diskussion:Personenzertifizierung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Lapp in Abschnitt Gesetzliche Bestimmungen zu Personenzertifizierung
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Zeugnis[Quelltext bearbeiten]

oder auch Befähigungsnachweis. Wer sagt mir, dass der Zertifizierer geeignet ist.-- Kölscher Pitter 19:19, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Der Zertifizierte erhält als Nachweis ein Zertifikat. Die Eignung der Zertifizierungstelle wird im Rahmen der Akkreditierung geprüft. - --Wilfried Willker 22:36, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Gesetzliche Bestimmungen zu Personenzertifizierung[Quelltext bearbeiten]

Unter dieser Überschrift wird die Schaffung von zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage sowie Aufhebung eines Monopols "der Kammern" als Ziel des Gesetzgebers bei Schaffung des Akkreditierungsstellengesetzes angegeben. Allerdings wurde 2009 nur eine geringfügige Änderung von § 36 GewO aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in anderen Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2009 Nr. 44, S. 2091)vorgenommen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die „Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“ wurde erstmals ein einheitlicher und EU-weiter Rechtsrahmen für Akkreditierung entwickelt. Das Akkreditierungsstellengesetz wurde zur Umsetzung dieser Verordnung geschaffen. Wo ist die im Artikel genannte Zielsetzung nachzulesen? --Lapp (Diskussion) 08:08, 5. Mai 2019 (CEST)Beantworten